Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Kommune Unterstützung bei der Teilnahme an EU-Förderprojekten benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune.
Die Förderquote beträgt 85 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 500.000 €.
Anträge müssen bis zum 1. Oktober eines Jahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Kommunen sowie deren öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die von Ihnen geplante Maßnahme muss durch eine Förderrichtlinie zu einem EU-Fonds der Förderperiode 2014 bis 2020 oder 2021 bis 2027 gefördert werden.Die Förderung durch den Hauptzuwendungsgeber darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bewilligt worden sein.Sie als Kommune haben in den vergangenen 3 Jahren eine unterdurchschnittliche Steuereinnahmekraft verzeichnet.
Dies ist der Fall, wenn der durchschnittliche Vergleichswert der Gemeindegrößenklasse um mindestens 5 Prozent unterschritten wird.Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Hauptverfahrens erbringen.Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien nachweisen.
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Förderbetrag: 25.000 € – 500.000 €. Förderquote: 85 %.
Anträge müssen bis zum 1. Oktober eines Jahres eingereicht werden.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung. Quelle: foerderdatenbank.de.
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