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Antrag möglichZuschuss

Förderung finanzschwacher Kommunen bei der Finanzierung von EU-Förderprojekten (Kofinanzierungsrichtlinie – Kofi-RL) – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Kommune Unterstützung bei der Teilnahme an EU-Förderprojekten benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als finanzschwache Kommune dabei, an Förderrichtlinien zu Fonds der Europäischen Union der Förderperiode 2014 bis 2020 und der Förderperiode 2021 bis 2027 teilzunehmen. Es handelt sich um bestimmte Förderrichtlinien auf Grundlage der EU-Fonds EFRE, ELER, ESF beziehungsweise ESF+ für 2021 bis 2027 sowie EMFF beziehungsweise EMFAF für 2021 bis 2027. Sie erhalten die Förderung für den Eigenanteil, den Sie im Rahmen der jeweiligen Förderprogramme erbringen müssen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben, die Hauptzuwendung gemäß der jeweiligen Förderrichtlinie eingeschlossen. Der Kofinanzierungszuschuss kann höchstens EUR 500.000 je Vorhaben betragen. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 25.000 je Vorhaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 1.10. eines Jahres in schriftlicher oder elektronischer Form an das für Sie zuständige Amt für regionale Landesentwicklung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 85 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 500.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 1. Oktober eines Jahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kommunen sowie deren öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die von Ihnen geplante Maßnahme muss durch eine Förderrichtlinie zu einem EU-Fonds der Förderperiode 2014 bis 2020 oder 2021 bis 2027 gefördert werden.Die Förderung durch den Hauptzuwendungsgeber darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bewilligt worden sein.Sie als Kommune haben in den vergangenen 3 Jahren eine unterdurchschnittliche Steuereinnahmekraft verzeichnet.

Dies ist der Fall, wenn der durchschnittliche Vergleichswert der Gemeindegrößenklasse um mindestens 5 Prozent unterschritten wird.Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Hauptverfahrens erbringen.Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien nachweisen.

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Häufige Fragen zu Förderung finanzschwacher Kommunen bei der Finanzierung von EU-Förderprojekten (Kofinanzierungsrichtlinie – Kofi-RL)

Wer kann Förderung finanzschwacher Kommunen bei der Finanzierung von EU-Förderprojekten (Kofinanzierungsrichtlinie – Kofi-RL) beantragen?

Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung finanzschwacher Kommunen bei der Finanzierung von EU-Förderprojekten (Kofinanzierungsrichtlinie – Kofi-RL)?

Förderbetrag: 25.000 € – 500.000 €. Förderquote: 85 %.

Bis wann kann man Förderung finanzschwacher Kommunen bei der Finanzierung von EU-Förderprojekten (Kofinanzierungsrichtlinie – Kofi-RL) beantragen?

Anträge müssen bis zum 1. Oktober eines Jahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung finanzschwacher Kommunen bei der Finanzierung von EU-Förderprojekten (Kofinanzierungsrichtlinie – Kofi-RL)?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Niedersachsen
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → Förderprogramm Jugendwerkstätten
  • → Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE)

Auf einen Blick

Förderbetrag
25.000 € – 500.000 €
Förderquote
85 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen

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