Fördergeber: Niedersächsisches Finanzministerium
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie für einen Kredit eine Bürgschaft, Garantie oder andere Gewährleistung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft des Landes Niedersachsen erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 125.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Finanzministerium.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,Unternehmen der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft,Personen, die sich mit Hilfe des Kredits als tätige Teilhaberin oder tätiger Teilhaber an einem Unternehmen der vorgenannten Art in Niedersachsen beteiligen wollen,Angehörige freier Berufe,Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen, die in Niedersachsen eine Betriebsstätte unterhalten oder dort eine förderungsfähige Maßnahme durchführen.
Die Übernahme einer Landesbürgschaft ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen kreditwürdig sein und hinreichende Gewähr für die Rückzahlung des verbürgten Kredites bieten.Der zu erwartende Erfolg muss in angemessenem Verhältnis zum Bürgschaftsrisiko stehen.Sie müssen entsprechend Ihrer Vermögenslage in zumutbarem Umfang Eigenmittel für die Finanzierung der Maßnahme einsetzen.Kredite zur Sanierung eines Unternehmens dürfen nur verbürgt werden, wenn sie einer dauernden und nicht nur vorübergehenden Stärkung der finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse dienen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: bis 125.000 €. Förderquote: 80 %.
Fördergeber ist Niedersächsisches Finanzministerium. Quelle: foerderdatenbank.de.
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