FÖRDERBASE
FörderprogrammeFunktionen & PreiseSchnellcheckÜber das ProjektBlog
AnmeldenKostenlos starten →
FÖRDERBASE

KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

info@foerderbase.de

Plattform

  • Startseite
  • Funktionen & Preise
  • Über das Projekt
  • Förderprogramme
  • KI-Matching
  • Blog & Ratgeber
  • FAQ
  • Kontakt
  • Partner
  • Kooperation Vereinsplaner
  • Fördermittel Vereine
  • Fördermittel Unternehmen
  • Fördermittel Kommunen

Regionen

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Alle Programme →
  • Bestand & Zahlen

© 2026 FörderBase – KI-gestützte Fördermittelsuche für Deutschland

AGBImpressumDatenschutz
  1. Start
  2. /Förderprogramme
  3. /Fördermittel Niedersachsen
  4. /Förderprogramm Bürgschaften des Landes Niedersachsen
Antrag möglichBürgschaft

Förderprogramm Bürgschaften des Landes Niedersachsen – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Finanzministerium

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie für einen Kredit eine Bürgschaft, Garantie oder andere Gewährleistung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft des Landes Niedersachsen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen übernimmt Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen für Kredite zur Finanzierung volkswirtschaftlich förderungswürdiger und betriebswirtschaftlich vertretbarer Maßnahmen. Sie erhalten die Bürgschaft für Kredite, die der Investitions-, Umlauf- und Avalfinanzierung dienen. Die Bürgschaften werden grundsätzlich als Ausfallbürgschaften übernommen. Sie sind normalerweise auf 80 Prozent des Ausfalls beschränkt. Für die Bearbeitung des Antrages müssen Sie ein einmaliges Entgelt zahlen. Dessen Höhe ist abhängig von der Kreditsumme, beträgt jedoch maximal EUR 125.000. Ihren Antrag richten Sie bitte unter Verwendung der Antragsformulare an die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 125.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Finanzministerium.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,Unternehmen der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft,Personen, die sich mit Hilfe des Kredits als tätige Teilhaberin oder tätiger Teilhaber an einem Unternehmen der vorgenannten Art in Niedersachsen beteiligen wollen,Angehörige freier Berufe,Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen, die in Niedersachsen eine Betriebsstätte unterhalten oder dort eine förderungsfähige Maßnahme durchführen.

Die Übernahme einer Landesbürgschaft ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen kreditwürdig sein und hinreichende Gewähr für die Rückzahlung des verbürgten Kredites bieten.Der zu erwartende Erfolg muss in angemessenem Verhältnis zum Bürgschaftsrisiko stehen.Sie müssen entsprechend Ihrer Vermögenslage in zumutbarem Umfang Eigenmittel für die Finanzierung der Maßnahme einsetzen.Kredite zur Sanierung eines Unternehmens dürfen nur verbürgt werden, wenn sie einer dauernden und nicht nur vorübergehenden Stärkung der finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse dienen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderprogramm Bürgschaften des Landes Niedersachsen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderprogramm Bürgschaften des Landes Niedersachsen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderprogramm Bürgschaften des Landes Niedersachsen

Wer kann Förderprogramm Bürgschaften des Landes Niedersachsen beantragen?

Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Bürgschaften des Landes Niedersachsen?

Förderbetrag: bis 125.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Bürgschaften des Landes Niedersachsen?

Fördergeber ist Niedersächsisches Finanzministerium. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Niedersachsen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → Förderprogramm Jugendwerkstätten
  • → Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 125.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Niedersachsen

Programm im Blick behalten

Merken & passende Alternativen finden

Kostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.

Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →
Zur Quelle