Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 70 Tagen
Wenn Sie familienentlastende Betreuungsdienste für Menschen mit Behinderungen anbieten, die zur Stärkung einer stabilen Familiensituation und ihrer selbstbestimmten gleichberechtigten Teilhabe am Familienleben beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Kommune, Öffentliche Einrichtung.
Der Förderbetrag liegt bei bis 24.000 €.
Anträge sind bis spätestens zum 15.3. des Förderjahres einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Träger der freien Wohlfahrtspflege, Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, andere gemeinnützige Träger sowie Kommunen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie Ihre Angebote und Ihren Einzugsbereich mit den anderen Trägern und mit der Sozialplanung des jeweiligen Stadt- oder Landkreises abstimmen.
Die personelle Ausstattung und die Qualifikation der Betreuenden müssen den Anforderungen der Maßnahme und den für die Erbringung sozialer Dienstleistungen üblichen Qualitätsstandards entsprechen.
Sie erheben angemessene Entgelte in Form von Beiträgen von Ihren Nutzerinnen und Nutzern.
Sie lassen sich von Ihren Nutzerinnen und Nutzern schriftlich versichern und wirken darauf hin, dass sie Leistungen der Pflegeversicherung, Leistungen der Eingliederungshilfe oder Ähnliches in Anspruch nehmen und an Sie zahlen.
Sie setzen eigene Mittel in einem angemessenen Umfang ein.
Eine kommunale Mitfinanzierung ist sicherzustellen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenVerband/Vereinigung, Kommune, Öffentliche Einrichtung
Förderbetrag: bis 24.000 €.
Anträge sind bis spätestens zum 15.3. des Förderjahres einzureichen.
Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
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