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Antrag möglichZuschuss

Förderung familienentlastender Dienste auf dem Gebiet der Hilfen für Menschen mit Behinderungen – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 70 Tagen

Wenn Sie familienentlastende Betreuungsdienste für Menschen mit Behinderungen anbieten, die zur Stärkung einer stabilen Familiensituation und ihrer selbstbestimmten gleichberechtigten Teilhabe am Familienleben beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Kommune, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Anbieter von Diensten zur kurzzeitigen Betreuung von Menschen mit einer geistigen und beziehungsweise oder körperlichen Behinderung, die alleine, mit dem Partnerin und Partner, in Familien, in privaten Wohngemeinschaften oder im Ambulant Betreuten Wohnen leben (Familienentlastende Dienste). Sie bekommen die Förderung für Projekte mit folgenden Einzelmaßnahmen: Einzelbetreuung von Menschen mit Behinderungen, inklusiv angelegte Betreuung von Menschen mit Behinderungen in Gruppen von mindestens drei Personen, Vermittlung von Menschen mit Behinderungen in geeignete Betreuungsangebote anderer Träger. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten. Die Höhe des Zuschusses beträgt pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner bis zu EUR 24.000 und wird maximal in Höhe des kommunalen Mitfinanzierungsanteils gewährt. Die projektbezogene Zuschusshöhe ist abhängig von Art und Umfang Ihrer einzelnen Betreuungsmaßnahmen. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 15.3. des Förderjahres an das zuständige Regierungspräsidium.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 24.000 €.

Frist und Status

Anträge sind bis spätestens zum 15.3. des Förderjahres einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Träger der freien Wohlfahrtspflege, Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, andere gemeinnützige Träger sowie Kommunen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie Ihre Angebote und Ihren Einzugsbereich mit den anderen Trägern und mit der Sozialplanung des jeweiligen Stadt- oder Landkreises abstimmen.

Die personelle Ausstattung und die Qualifikation der Betreuenden müssen den Anforderungen der Maßnahme und den für die Erbringung sozialer Dienstleistungen üblichen Qualitätsstandards entsprechen.

Sie erheben angemessene Entgelte in Form von Beiträgen von Ihren Nutzerinnen und Nutzern.

Sie lassen sich von Ihren Nutzerinnen und Nutzern schriftlich versichern und wirken darauf hin, dass sie Leistungen der Pflegeversicherung, Leistungen der Eingliederungshilfe oder Ähnliches in Anspruch nehmen und an Sie zahlen.

Sie setzen eigene Mittel in einem angemessenen Umfang ein.

Eine kommunale Mitfinanzierung ist sicherzustellen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung familienentlastender Dienste auf dem Gebiet der Hilfen für Menschen mit Behinderungen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung familienentlastender Dienste auf dem Gebiet der Hilfen für Menschen mit Behinderungen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung familienentlastender Dienste auf dem Gebiet der Hilfen für Menschen mit Behinderungen

Wer kann Förderung familienentlastender Dienste auf dem Gebiet der Hilfen für Menschen mit Behinderungen beantragen?

Verband/Vereinigung, Kommune, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung familienentlastender Dienste auf dem Gebiet der Hilfen für Menschen mit Behinderungen?

Förderbetrag: bis 24.000 €.

Bis wann kann man Förderung familienentlastender Dienste auf dem Gebiet der Hilfen für Menschen mit Behinderungen beantragen?

Anträge sind bis spätestens zum 15.3. des Förderjahres einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung familienentlastender Dienste auf dem Gebiet der Hilfen für Menschen mit Behinderungen?

Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Baden-Württemberg
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung durch Innovationssysteme und Nachhaltigkeit (EFRE – RegioInn2030)
  • → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Basisförderung)
  • → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 24.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg

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