Fördergeber: Freistaat Sachsen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen im Rahmen des EU-Schulprogramms mit Lebensmitteln beliefern, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen die dabei entstandene Umsatzsteuer erstattet werden. Darüber hinaus können Sie einen Zuschuss für die Lieferung von Bio-Lebensmitteln bekommen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Sachsen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Lieferanten, die für das EU-Schulprogramm oder vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zugelassen sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Für die Förderung entstandener Umsatzsteuer gilt: Als Unternehmerin und Unternehmer müssen Sie nach dem Umsatzsteuergesetz handeln.Sie dürfen mit der Lieferung der Erzeugnisse vor Antragstellung für Unionshilfen noch nicht begonnen haben.
Für die Förderung der Lieferung ökologisch erzeugter Produkte gilt: Die von Ihnen belieferte Einrichtung nimmt am EU-Schulprogramm teil.Sie schließen eine schriftliche Vereinbarung mit der zu beliefernden Einrichtung.Die gelieferten Produkte erfüllen einschlägige Vermarktungsnormen und lebensmittelrechtliche Anforderungen.
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Anträge können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber ist Freistaat Sachsen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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