Fördergeber: Stiftung Gesundheitsservice
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Die Stiftung fördert Projekte zur Verbesserung der Kinder- und Familiengesundheit sowie sozialer Belange.
Antragsberechtigt sind: Initiativen zur Förderung von Kindern und Familien in Notlagen.
Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Stiftung Gesundheitsservice.
Das Projekt muss zu den Zielen der Stiftung passen, die Gemeinnützigkeit nachgewiesen werden, und es muss eine Laufzeit von maximal einem Jahr haben oder die Finanzierung nach der Förderung gesichert sein.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenInitiativen zur Förderung von Kindern und Familien in Notlagen
Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Fördergeber ist Stiftung Gesundheitsservice. Quelle: dsee.
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