Fördergeber: Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 46 Tagen
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz fördert den Erhalt bedrohter Baudenkmale in Deutschland.
Antragsberechtigt sind: Denkmaleigentümer.
Der Förderbetrag liegt bei 19.000 € – 28.165 €.
Fördergeber und Antragstelle: Deutsche Stiftung Denkmalschutz.
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Förderbetrag: 19.000 € – 28.165 €.
Fördergeber ist Deutsche Stiftung Denkmalschutz. Quelle: lotto_brandenburg.
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