Fördergeber: CMS Stiftung GmbH
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Die CMS Stiftung unterstützt gemeinnützige Organisationen in Deutschland, die Menschen in Notsituationen rechtlich beraten und vertreten.
Antragsberechtigt sind: Gemeinnützige Organisationen.
Förderentscheidungen erfolgen fortlaufend nach Kalenderjahr.
Fördergeber und Antragstelle: CMS Stiftung GmbH.
Gemeinnützige Organisationen im Sinne der Abgabenordnung, die in den Bereichen rechtliche Beratung, Hilfsstrukturen und ehrenamtliche Rechtsberatung tätig sind.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Förderentscheidungen erfolgen fortlaufend nach Kalenderjahr.
Fördergeber ist CMS Stiftung GmbH. Quelle: dsee.
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