Fördergeber: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie in Hamburg Barkassen, die als Hafenfahrzeug in der entgeltlichen Personenbeförderung zugelassen sind, in der Aufbauhöhe reduzieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen mit Sitz in Hamburg.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 60.000 €.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Eine Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind die im Schiffsregister eingetragenen Eigentümer beziehungsweise Verfügungsberechtigten der für die entgeltliche Personenbeförderung im Hamburger Hafen als Hafenfahrzeug zugelassenen Barkassen.
Dazu gehören kleine und mittlere Unternehmen (KMU; gemäß der Definition der Europäischen Union von kleinen und mittleren Unternehmen),Selbstständige,sonstige gewerblich handelnde Personen sowieVereine mit Hauptsitz oder einer Betriebsstätte in Hamburg.
Ebenfalls Anträge stellen können Sie als Privatperson mit 1.
Wohnsitz in Hamburg.
Die Barkasse muss als Hafenfahrzeug für die entgeltliche Personenbeförderung im Hamburger Hafen zugelassen sein und die Speicherstadtroute nutzen.
Ihre Umbaumaßnahmen müssen zur Reduzierung der Durchfahrtshöhe führen.
Ihre Umbaumaßnahmen müssen den jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben entsprechen (zum Beispiel der Binnenschiffsuntersuchungsordnung – BinSchUO).
Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen.
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Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen mit Sitz in Hamburg
Förderbetrag: bis 60.000 €. Förderquote: 80 %.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber ist Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg). Quelle: foerderdatenbank.de.
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