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Förderung des ÖPNV – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Förderung von Maßnahmen zur Stärkung des regionalen Schienengüterverkehrs und zur nachhaltigen Mobilität.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentlicher Personennahverkehr, Kommunen, Verkehrsunternehmen.

Was wird gefördert?

Die Förderung des ÖPNV umfasst Zuschüsse für Investitionen zur Stärkung des regionalen Schienengüterverkehrs in Sachsen-Anhalt sowie Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

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Häufige Fragen zu Förderung des ÖPNV

Wer kann Förderung des ÖPNV beantragen?

Öffentlicher Personennahverkehr, Kommunen, Verkehrsunternehmen

Wer ist Fördergeber von Förderung des ÖPNV?

Fördergeber ist Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Quelle: lvwa_sachsen_anhalt.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt