Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen
Zuwendungen für Investitionsvorhaben im öffentlichen Personennahverkehr zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse.
Antragsberechtigt sind: Verkehrsinfrastrukturunternehmen, Verkehrsunternehmen, kommunale Gebietskörperschaften, öffentliche und private Gesellschaften.
Der Förderbetrag liegt bei 10.000.000 € – 30.000.000 €.
Anmeldung bis zum 30. Juni eines jeden Jahres
Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.
Das Vorhaben muss im Investitions- und Finanzierungsplan des Aufgabenträgers enthalten sein und die Ziele der Raumordnung und Landesplanung berücksichtigen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Verbesserung der Bedingungen im schienen- und straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenVerkehrsinfrastrukturunternehmen, Verkehrsunternehmen, kommunale Gebietskörperschaften, öffentliche und private Gesellschaften
Förderbetrag: 10.000.000 € – 30.000.000 €.
Anmeldung bis zum 30. Juni eines jeden Jahres
Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: lvwa_sachsen_anhalt.
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