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Förderung des ÖPNV – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Förderung von Maßnahmen zur Stärkung des regionalen Schienengüterverkehrs und zur nachhaltigen Mobilität.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Öffentlicher Personennahverkehr, Kommunen, Verkehrsunternehmen.
Was wird gefördert?
Die Förderung des ÖPNV umfasst Zuschüsse für Investitionen zur Stärkung des regionalen Schienengüterverkehrs in Sachsen-Anhalt sowie Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung des ÖPNV
Wer kann Förderung des ÖPNV beantragen?
Öffentlicher Personennahverkehr, Kommunen, Verkehrsunternehmen
Wer ist Fördergeber von Förderung des ÖPNV?
Fördergeber ist Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Quelle: lvwa_sachsen_anhalt.
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