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Verbesserung der Bedingungen im schienen- und straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Zuwendungen für Investitionsvorhaben im öffentlichen Personennahverkehr zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Verkehrsinfrastrukturunternehmen, Verkehrsunternehmen, kommunale Gebietskörperschaften, öffentliche und private Gesellschaften.

Was wird gefördert?

Zuwendungen werden nur gewährt, wenn das Vorhaben nach Art und Umfang zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich ist, in einem Generalverkehrsplan oder einem gleichwertigen Plan vorgesehen ist, bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant ist. Bei Vorhaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 GVFG können Zuwendungen gewährt werden, wenn die maßnahmenbedingten zuwendungsfähigen Kosten 30 Mio. EUR überschreiten. Bei Vorhaben nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 GVFG können befristet bis zum Jahr 2030 Zuwendungen gewährt werden, wenn die maßnahmenbedingten zuwendungsfähigen Kosten 10 Mio. EUR überschreiten.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 10.000.000 € – 30.000.000 €.

Frist und Status

Anmeldung bis zum 30. Juni eines jeden Jahres

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss im Investitions- und Finanzierungsplan des Aufgabenträgers enthalten sein und die Ziele der Raumordnung und Landesplanung berücksichtigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Beschreibung des Vorhabens,Übersichtsplan in geeignetem Maßstab,Vereinfachte Ausgabenberechnung oder Ausgabenschätzung,Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung,Stellungnahme des jeweiligen Landkreises oder Aufgabenträgers

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Verbesserung der Bedingungen im schienen- und straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

Wer kann Verbesserung der Bedingungen im schienen- und straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) beantragen?

Verkehrsinfrastrukturunternehmen, Verkehrsunternehmen, kommunale Gebietskörperschaften, öffentliche und private Gesellschaften

Wie hoch ist die Förderung bei Verbesserung der Bedingungen im schienen- und straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)?

Förderbetrag: 10.000.000 € – 30.000.000 €.

Bis wann kann man Verbesserung der Bedingungen im schienen- und straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) beantragen?

Anmeldung bis zum 30. Juni eines jeden Jahres

Wer ist Fördergeber von Verbesserung der Bedingungen im schienen- und straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)?

Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: lvwa_sachsen_anhalt.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000.000 € – 30.000.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt