Förderung des Next Generation Access -Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA) – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Zuschüsse für den Ausbau von NGA-Zugangsnetzen in Sachsen-Anhalt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 10.000.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „lsa_nga_rl“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich der Landkreise und kommunalen Zweckverbände in Sachsen-Anhalt.
Eine Förderung kann nur für Maßnahmen in ländlichen Gebieten gewährt werden.
Nicht förderfähig
- •Eine Förderung kann nicht für Maßnahmen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in im Landesentwicklungsplan ausgewiesenen Vorrangstandorten für Industrie und Gewerbe in Orten oder Ortsteilen mit weniger als 20.000 Einwohnern gewährt werden.
Antragsentwurf für dieses Programm
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0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung des Next Generation Access -Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA)
Wer kann Förderung des Next Generation Access -Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA) beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des Next Generation Access -Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA)?
Förderbetrag: 50.000 € – 10.000.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Förderung des Next Generation Access -Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA) beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung des Next Generation Access -Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA)?
Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung des Next Generation Access -Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung des Next Generation Access -Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA) zur Gruppe „lsa_nga_rl". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 50.000 € – 10.000.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt