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Förderung des Next Generation Access -Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA) – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Zuschüsse für den Ausbau von NGA-Zugangsnetzen in Sachsen-Anhalt.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen zur flächendeckenden Erschließung unterversorgter Gebiete mit NGA-Zugangsnetzen, um die Breitbandversorgung wesentlich zu verbessern, die Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken sowie die Attraktivität der Wirtschaftsstandorte und der ländlichen Gebiete zu steigern. Sie erhalten die Förderung für Ihre Ausgaben an privatrechtliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücken bei diesen Betreibern für Investitionen in den Aufbau und den Betrieb von Breitbandinfrastrukturen, die Ausstattung von Leerrohren mit unbeschaltetem Glasfaserkabel, die Ausführung von Tiefbauleistungen mit oder ohne Verlegung von Leerrohren sowie die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und Abschlusseinrichtungen, die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten (mit oder ohne Kabel) zur Nutzung öffentlicher Telekommunikationsnetze durch privatrechtliche Betreiber für die Errichtung und den Betrieb einer Breitbandinfrastruktur, die Erstellung von Machbarkeitsuntersuchungen und Planungsleistungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 10.000.000 EUR bei Investitionsvorhaben und maximal 100.000 EUR für die Erstellung von Machbarkeitsstudien. Die Förderung von Planungsleistungen ist auf maximal 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beschränkt. Für Vorhaben mit Investitionskosten von unter 50.000 EUR erhalten Sie keine Förderung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 10.000.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „lsa_nga_rl“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich der Landkreise und kommunalen Zweckverbände in Sachsen-Anhalt.

Eine Förderung kann nur für Maßnahmen in ländlichen Gebieten gewährt werden.

Nicht förderfähig

  • Eine Förderung kann nicht für Maßnahmen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in im Landesentwicklungsplan ausgewiesenen Vorrangstandorten für Industrie und Gewerbe in Orten oder Ortsteilen mit weniger als 20.000 Einwohnern gewährt werden.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung des Next Generation Access -Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA)

Wer kann Förderung des Next Generation Access -Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA) beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des Next Generation Access -Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA)?

Förderbetrag: 50.000 € – 10.000.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderung des Next Generation Access -Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung des Next Generation Access -Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA)?

Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung des Next Generation Access -Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung des Next Generation Access -Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA) zur Gruppe „lsa_nga_rl". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
50.000 € – 10.000.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt