Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Gemeinde, Gemeindeverband oder lokale Aktionsgruppe Maßnahmen planen, die zur Entwicklung des ländlichen Raums beitragen und Teil des LEADER-Ansatzes sind, können Sie einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 3.000 € – 70.000 €.
Es gelten besondere Einreichungsfristen.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie die LAG selbst.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die lokalen Aktionsgruppen bestimmen ihre Strategie entsprechend den lokalen Erfordernissen selbst (Buttom-up-Prinzip).
Das Vorhaben trägt zum Erreichen der Zielsetzungen der LES einer LAG bei und entspricht den Zielsetzungen des Saarländischen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum (SEPL 2014–2020).Sie führen das Vorhaben innerhalb der Gebietskulisse des SEPL 2014–2020 durch.Für das Vorhaben liegt ein positiver Beschluss des Entscheidungsgremiums der LAG vor, sofern nicht die LAG selbst Antragsteller ist.Die Auswahl der Projekte durch die LAG erfolgt in einem nicht diskriminierenden und transparenten Verfahren.Sie halten die jeweiligen Zweckbindungsfristen ein.Sie beginnen mit der Maßnahme nicht vor Bewilligung.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung des LEADER-Ansatzes im Saarland (FRL-LEADER) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: 3.000 € – 70.000 €. Förderquote: 100 %.
Es gelten besondere Einreichungsfristen.
Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →