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Antrag möglichZuschuss

Förderung des LEADER-Ansatzes im Saarland (FRL-LEADER) – Förderung in Saarland

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Gemeinde, Gemeindeverband oder lokale Aktionsgruppe Maßnahmen planen, die zur Entwicklung des ländlichen Raums beitragen und Teil des LEADER-Ansatzes sind, können Sie einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Saarland unterstützt Sie als relevanten Akteur der ländlichen Regionen bei Vorhaben zur Umsetzung integrierter lokaler Entwicklungsstrategien (LES) im Rahmen des LEADER-Ansatzes (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz, Energie, integrierte ländliche Entwicklung). Sie bekommen die Förderung für Durchführung von Vorhaben im Rahmen der Umsetzung der LES einer lokalen Aktionsgruppe (LAG),Vorbereitung und Umsetzung von gebietsübergreifenden oder transnationalen Kooperationsprojekten der LAG,Unterstützung für laufende Kosten der LAGs einschließlich Regionalmanagement sowie Vorhaben zur Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung in dem betreffenden Gebiet. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt für die: Durchführung von Vorhaben im Rahmen der Umsetzung der LES zwischen 80 und 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben,Vorbereitung und Durchführung von Kooperationsmaßnahmen der LAG bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 5.000,Verwaltung der LAG bis zu EUR 70.000 je LAG oder LEADER-Region und Jahr. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 3.000. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe richten Sie Ihren Projektantrag vor Beginn der Maßnahme an die jeweils zuständige lokale Aktionsgruppe. Es gelten besondere Einreichungsfristen. In der 2. Stufe richten Sie Ihren Zuwendungsantrag an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 3.000 € – 70.000 €.

Frist und Status

Es gelten besondere Einreichungsfristen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie die LAG selbst.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die lokalen Aktionsgruppen bestimmen ihre Strategie entsprechend den lokalen Erfordernissen selbst (Buttom-up-Prinzip).

Das Vorhaben trägt zum Erreichen der Zielsetzungen der LES einer LAG bei und entspricht den Zielsetzungen des Saarländischen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum (SEPL 2014–2020).Sie führen das Vorhaben innerhalb der Gebietskulisse des SEPL 2014–2020 durch.Für das Vorhaben liegt ein positiver Beschluss des Entscheidungsgremiums der LAG vor, sofern nicht die LAG selbst Antragsteller ist.Die Auswahl der Projekte durch die LAG erfolgt in einem nicht diskriminierenden und transparenten Verfahren.Sie halten die jeweiligen Zweckbindungsfristen ein.Sie beginnen mit der Maßnahme nicht vor Bewilligung.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung des LEADER-Ansatzes im Saarland (FRL-LEADER)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderung des LEADER-Ansatzes im Saarland (FRL-LEADER)

Wer kann Förderung des LEADER-Ansatzes im Saarland (FRL-LEADER) beantragen?

Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des LEADER-Ansatzes im Saarland (FRL-LEADER)?

Förderbetrag: 3.000 € – 70.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Förderung des LEADER-Ansatzes im Saarland (FRL-LEADER) beantragen?

Es gelten besondere Einreichungsfristen.

Wer ist Fördergeber von Förderung des LEADER-Ansatzes im Saarland (FRL-LEADER)?

Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Saarland
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Starter Stipendium Saar
  • → Beteiligungsprogramm der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG)
  • → EFRE Nachrangdarlehensfonds II Saarland

Auf einen Blick

Förderbetrag
3.000 € – 70.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Saarland

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