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Antrag möglichZuschuss

Förderung des kulturellen Films und anderer kreativer audiovisueller Medien – Förderung in Thüringen

Fördergeber: Thüringer Staatskanzlei

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie in Thüringen Vorhaben im Bereich des kulturellen Films oder im audiovisuellen Bereich durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune.

Was wird gefördert?

Das Land Thüringen gewährt Zuwendungen zur kulturellen Filmförderung und zur Medienförderung im audiovisuellen Bereich. Sie bekommen die Förderung vor allem für folgende im Wesentlichen nicht kommerzielle Vorhaben mit deutlichem Bezug zum Freistaat Thüringen: Entwicklung von Treatments, Drehbüchern und Ähnlichem für kreative audiovisuelle Medienprojekte sowie die Entwicklung innovativer Prozesse und Technologien,Produktion und Postproduktion von kreativen audiovisuellen Medienprojekten,Verleih, Vertrieb, Abspiel und Präsentation von Film und anderen audiovisuellen Medienproduktionen,Projekte der Film- und Medienbildung, Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowieVeranstaltungen und andere Maßnahmen, die in besonderer Weise Thüringen als Medienstandort präsentieren beziehungsweise dessen Wahrnehmbarkeit als Medienstandort erhöhen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme. Die Bagatellgrenze liegt bei 500,00 EUR. Ihren Antrag reichen Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme ein. Je nach Maßnahme gilt als Frist der 15. März für das laufende Jahr oder der 15. Oktober für das kommende Haushaltsjahr. Für einige Bereiche gelten abweichende Fristen. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Thüringer Staatskanzlei. Jede Antragstellerin und jeder Antragsteller darf normalerweise maximal 2 Förderanträge je Kalenderjahr für denselben Förderbereich stellen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 500 €.

Frist und Status

Fristen sind der 15. März für das laufende Jahr oder der 15. Oktober für das kommende Haushaltsjahr.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Staatskanzlei.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Ausnahme von privaten Rundfunkveranstaltern und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Sie müssen Ihren Sitz oder Wohnsitz in Thüringen haben.

Dies ist dann nicht unbedingt erforderlich, wenn Ihr Vorhaben einen besonderen Bezug zum Medienland Thüringen aufweist oder in wesentlichen Teilen in Thüringen realisiert wird.Länderübergreifende Projekte sind förderfähig, wenn mindestens 50 Prozent der Kosten in Deutschland, vorrangig in Thüringen, verausgabt werden.Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.

Ihr Eigenanteil beträgt mindestens 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.Projekte, die Sie als Leistungsnachweis oder Teil einer Ausbildung erbringen, werden nicht gefördert.

Ausgenommen davon sind Abschlussprojekte an Thüringer Hochschulen, die zur Erlangung eines akademischen Grades erbracht werden.Der Inhalt des zu fördernden Vorhabens darf weder gegen das Grundgesetz oder in Deutschland geltende Gesetze verstoßen nochpornografisch, rassistisch, Gewalt verherrlichend oder Jugend gefährdend sein oderoffenkundig religiöse Gefühle tiefgreifend und unangemessen verletzen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung des kulturellen Films und anderer kreativer audiovisueller Medien"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung des kulturellen Films und anderer kreativer audiovisueller Medien zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung des kulturellen Films und anderer kreativer audiovisueller Medien

Wer kann Förderung des kulturellen Films und anderer kreativer audiovisueller Medien beantragen?

Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des kulturellen Films und anderer kreativer audiovisueller Medien?

Förderbetrag: ab 500 €.

Bis wann kann man Förderung des kulturellen Films und anderer kreativer audiovisueller Medien beantragen?

Fristen sind der 15. März für das laufende Jahr oder der 15. Oktober für das kommende Haushaltsjahr.

Wer ist Fördergeber von Förderung des kulturellen Films und anderer kreativer audiovisueller Medien?

Fördergeber ist Thüringer Staatskanzlei. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Thüringen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Außenwirtschaftsförderung
  • → Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs
  • → House of Resources Thüringen

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 500 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Thüringen

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