Fördergeber: Thüringer Staatskanzlei
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie in Thüringen Vorhaben im Bereich des kulturellen Films oder im audiovisuellen Bereich durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune.
Der Förderbetrag liegt bei ab 500 €.
Fristen sind der 15. März für das laufende Jahr oder der 15. Oktober für das kommende Haushaltsjahr.
Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Staatskanzlei.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Ausnahme von privaten Rundfunkveranstaltern und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Sie müssen Ihren Sitz oder Wohnsitz in Thüringen haben.
Dies ist dann nicht unbedingt erforderlich, wenn Ihr Vorhaben einen besonderen Bezug zum Medienland Thüringen aufweist oder in wesentlichen Teilen in Thüringen realisiert wird.Länderübergreifende Projekte sind förderfähig, wenn mindestens 50 Prozent der Kosten in Deutschland, vorrangig in Thüringen, verausgabt werden.Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.
Ihr Eigenanteil beträgt mindestens 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.Projekte, die Sie als Leistungsnachweis oder Teil einer Ausbildung erbringen, werden nicht gefördert.
Ausgenommen davon sind Abschlussprojekte an Thüringer Hochschulen, die zur Erlangung eines akademischen Grades erbracht werden.Der Inhalt des zu fördernden Vorhabens darf weder gegen das Grundgesetz oder in Deutschland geltende Gesetze verstoßen nochpornografisch, rassistisch, Gewalt verherrlichend oder Jugend gefährdend sein oderoffenkundig religiöse Gefühle tiefgreifend und unangemessen verletzen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung des kulturellen Films und anderer kreativer audiovisueller Medien zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenVerband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune
Förderbetrag: ab 500 €.
Fristen sind der 15. März für das laufende Jahr oder der 15. Oktober für das kommende Haushaltsjahr.
Fördergeber ist Thüringer Staatskanzlei. Quelle: foerderdatenbank.de.
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