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Antrag möglichZuschuss

Förderung des kommunalen Straßenbaus (VV-LVFGKom/LFAG-StB) – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen im Straßenbau planen, um das kommunale Verkehrsnetz zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt im Rahmen des Landesverkehrsfinanzierungsgesetzes – Kommunale Gebietskörperschaften (LVFGKom) Vorhaben des kommunalen Straßenbaus. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: förderfähige Projekte nach § 2 Nr. 1 und 5 LVFGKom (Bau oder Ausbau von verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen, verkehrswichtigen Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz, Kreisstraßen und andere),Straßenkreuzungsmaßnahmen nach dem Bundesfernstraßengesetz oder dem Landesstraßengesetz,verkehrswichtige zwischenörtliche Gemeindestraßen,Bau, Umbau, Ausbau und grundlegende Sanierung von Brücken und Stützmauern im Zuge von dem öffentlichen Verkehr dienenden kommunalen Straßen,Bau und Ausbau von Radwegen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt zwischen 50 Prozent und 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an den Landesbetrieb Mobilität.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 15.000 € – 75.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände.

Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss nach Art und Umfang zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sein,die Ziele der Raumordnung und Landesplanung berücksichtigen sowiemit den damit zusammenhängenden städtebaulichen Maßnahmen abgestimmt sein.

Ihr Projekt ist in einem Generalverkehrsplan oder einem für die Beurteilung gleichwertigen Plan vorgesehen.Sie planen Ihr Projekt bei flexibler Anwendung der technischen Regelwerke unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bau-, verkehrs- und betriebstechnisch einwandfrei.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderung des kommunalen Straßenbaus (VV-LVFGKom/LFAG-StB)

Wer kann Förderung des kommunalen Straßenbaus (VV-LVFGKom/LFAG-StB) beantragen?

Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des kommunalen Straßenbaus (VV-LVFGKom/LFAG-StB)?

Förderbetrag: 15.000 € – 75.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung des kommunalen Straßenbaus (VV-LVFGKom/LFAG-StB) beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung des kommunalen Straßenbaus (VV-LVFGKom/LFAG-StB)?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Rheinland-Pfalz
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
  • → Aufstiegsbonus I und II
  • → Transformation der Tourismusregionen

Auf einen Blick

Förderbetrag
15.000 € – 75.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz

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