Förderung des kommunalen Sportstättenbaus und des Vereinssportstättenbaus – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Förderung für den Bau von Sportstätten in Kommunen und Vereinen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_sportstaetten“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung des kommunalen Sportstättenbaus und des Vereinssportstättenbaus
Wer kann Förderung des kommunalen Sportstättenbaus und des Vereinssportstättenbaus beantragen?
Kommune, Verband/Vereinigung
Bis wann kann man Förderung des kommunalen Sportstättenbaus und des Vereinssportstättenbaus beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung des kommunalen Sportstättenbaus und des Vereinssportstättenbaus?
Fördergeber ist Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung des kommunalen Sportstättenbaus und des Vereinssportstättenbaus mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung des kommunalen Sportstättenbaus und des Vereinssportstättenbaus zur Gruppe „sachsen_anhalt_sportstaetten". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt