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Antrag möglichZuschuss

Förderung des kommunalen Sportstättenbaus und des Vereinssportstättenbaus – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen

Förderung für den Bau von Sportstätten in Kommunen und Vereinen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Die Förderung des kommunalen Sportstättenbaus und des Vereinssportstättenbaus unterstützt Kommunen und Verbände bei der Errichtung und Sanierung von Sportstätten. Ziel ist es, die Infrastruktur im Bereich Sport zu verbessern und die sportliche Betätigung in der Bevölkerung zu fördern.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_sportstaetten“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung des kommunalen Sportstättenbaus und des Vereinssportstättenbaus"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderung des kommunalen Sportstättenbaus und des Vereinssportstättenbaus

Wer kann Förderung des kommunalen Sportstättenbaus und des Vereinssportstättenbaus beantragen?

Kommune, Verband/Vereinigung

Bis wann kann man Förderung des kommunalen Sportstättenbaus und des Vereinssportstättenbaus beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung des kommunalen Sportstättenbaus und des Vereinssportstättenbaus?

Fördergeber ist Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung des kommunalen Sportstättenbaus und des Vereinssportstättenbaus mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung des kommunalen Sportstättenbaus und des Vereinssportstättenbaus zur Gruppe „sachsen_anhalt_sportstaetten". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen-Anhalt
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports
  • → Förderungen der Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung
  • → Förderung von Unternehmensgründungen (ego.-START)

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt

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