Fördergeber: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen
Förderung für den Bau von Sportstätten in Kommunen und Vereinen.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_sportstaetten“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Verband/Vereinigung
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung des kommunalen Sportstättenbaus und des Vereinssportstättenbaus zur Gruppe „sachsen_anhalt_sportstaetten". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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