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Antrag möglichZuschuss

Förderung des Jagdwesens aus der Jagdabgabe – Förderung in Thüringen

Fördergeber: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen im Jagdwesen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Schulen, Vereinigungen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Thüringen fördert das Jagdwesen aus der Jagdabgabe. Die Förderung erhalten Sie für Hegemaßnahmen sowie Maßnahmen zur Lebensraumerhaltung und -verbesserung für Wildarten,Forschung zur Lebensraumnutzung durch Wildarten,jagdliche Informations- und Bildungsarbeit sowieJagdwesen und jagdliches Brauchtum. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Bagatellgrenze beträgt 2.000 EUR.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 2.000 €.

Frist und Status

Anträge sind bis zum 31. Oktober eines Kalenderjahres für das Folgejahr zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Schulen, Vereinigungen und Fördervereinigungen des Jagdwesens mit Sitz in Thüringen,Personen mit gültigem Jagdschein und Hauptwohnsitz in Thüringen,Personen mit Jagdausübungsberechtigung in Thüringen sowieEinrichtungen zur Jagd- und Wildforschung.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die erforderlichen Genehmigungen von Behörden und sonstige Erlaubnisse vor Antragstellung einholen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung des Jagdwesens aus der Jagdabgabe"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderung des Jagdwesens aus der Jagdabgabe

Wer kann Förderung des Jagdwesens aus der Jagdabgabe beantragen?

Schulen, Vereinigungen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des Jagdwesens aus der Jagdabgabe?

Förderbetrag: ab 2.000 €.

Bis wann kann man Förderung des Jagdwesens aus der Jagdabgabe beantragen?

Anträge sind bis zum 31. Oktober eines Kalenderjahres für das Folgejahr zu stellen.

Wer ist Fördergeber von Förderung des Jagdwesens aus der Jagdabgabe?

Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Thüringen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Außenwirtschaftsförderung
  • → Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs
  • → House of Resources Thüringen

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 2.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Thüringen

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