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Antrag möglichZuschuss

Förderung des internationalen Jugendaustauschs – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen zur Friedenserziehung und Völkerverständigung im Bereich des internationalen Jugendaustausches planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Begegnung junger Menschen aus Schleswig-Holstein mit jungen Menschen aus den Staaten der Europäischen Union und aus den Ostsee-Anrainerstaaten. Sie erhalten die Förderung für internationale Jugendbegegnungen,internationale Maßnahmen mit Fachkräften der Jugendhilfe,Sondermaßnahmen der internationalen Jugendarbeit, sowieinternationale Maßnahmen im Ostseeraum. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrer Maßnahme ab. Hierbei gilt eine Bagatellgrenze von EUR 500,00. Ihren Antrag richten Sie bitte bis zum 1.3. eines Jahres und vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 500 €.

Frist und Status

Anträge sind bis zum 1.3. eines Jahres und vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Sie als Träger der freien Jugendhilfe,örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowiekreisangehörige Stadt oder Gemeinde in Schleswig-Holstein.

Nicht antragsberechtigt sind parteipolitische Interessengruppen und Vereinigungen sowie Träger, die hauptsächlich gewerbliche Interesse verfolgen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als Träger der Maßnahme müssen Sie eine angemessene Eigenbeteiligung erbringen.Sie müssen die an der Maßnahme teilnehmenden Personen ausreichend unfall-, kranken- und haftpflichtversichern.Zur Qualitätssicherung müssen Sie die Schwerpunkte und Ziele der Maßnahme im Antrag darstellen und über die Ergebnisse berichten.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung des internationalen Jugendaustauschs"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderung des internationalen Jugendaustauschs

Wer kann Förderung des internationalen Jugendaustauschs beantragen?

Bildungseinrichtung, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des internationalen Jugendaustauschs?

Förderbetrag: ab 500 €.

Bis wann kann man Förderung des internationalen Jugendaustauschs beantragen?

Anträge sind bis zum 1.3. eines Jahres und vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Wer ist Fördergeber von Förderung des internationalen Jugendaustauschs?

Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 500 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

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