Fördergeber: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen zur Friedenserziehung und Völkerverständigung im Bereich des internationalen Jugendaustausches planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.
Der Förderbetrag liegt bei ab 500 €.
Anträge sind bis zum 1.3. eines Jahres und vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Sie als Träger der freien Jugendhilfe,örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowiekreisangehörige Stadt oder Gemeinde in Schleswig-Holstein.
Nicht antragsberechtigt sind parteipolitische Interessengruppen und Vereinigungen sowie Träger, die hauptsächlich gewerbliche Interesse verfolgen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als Träger der Maßnahme müssen Sie eine angemessene Eigenbeteiligung erbringen.Sie müssen die an der Maßnahme teilnehmenden Personen ausreichend unfall-, kranken- und haftpflichtversichern.Zur Qualitätssicherung müssen Sie die Schwerpunkte und Ziele der Maßnahme im Antrag darstellen und über die Ergebnisse berichten.
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Jetzt Projekt prüfenBildungseinrichtung, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Förderbetrag: ab 500 €.
Anträge sind bis zum 1.3. eines Jahres und vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein. Quelle: foerderdatenbank.de.
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