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Antrag möglichZuschuss

Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Bayern (FSJ-Förderrichtlinie – FSJ-FöR) – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Trägereinrichtung junge Erwachsene beim Freiwilligen Sozialen Jahr begleiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ). Sie erhalten eine Förderung für die pädagogische Begleitung der FSJ-Teilnehmenden und für die Ausgaben, die bei der Organisation und Durchführung des FSJ anfallen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in Form einer Pauschale. Die Pauschale beträgt EUR 28,00 pro Teilnehmerin und Teilnehmer und vollem Dienstmonat. Richten Sie bitte Ihren Antrag bis spätestens 31.7. des jeweiligen Kalenderjahres an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 28 €.

Frist und Status

Anträge müssen bis spätestens 31.7. des jeweiligen Kalenderjahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die zugelassenen Träger.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die pädagogische Begleitung der FSJ-Teilnehmenden sicherstellen,die jeweils geltenden Qualitätsmindeststandards einhalten,die Tätigkeiten der FSJ-Teilnehmenden arbeitsmarktneutral gestalten,die FSJ-Teilnehmenden in gemeinwohlorientierten Einrichtungen beschäftigen,jeder FSJlerin und jedem FSJler ein Taschengeld in Höhe von EUR 180,00 monatlich zur Verfügung stellen, wenn Unterkunft und Verpflegung kostenfrei sind,für den Fall, dass Sachleistungen nicht möglich sind, mindestens EUR 360,00 monatlich an die FSJ-Teilnehmenden zahlen.

Die Kumulierung mit anderen Fördermitteln des Freistaates Bayern oder der EU ist nicht zulässig.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Bayern (FSJ-Förderrichtlinie – FSJ-FöR)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Bayern (FSJ-Förderrichtlinie – FSJ-FöR) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Bayern (FSJ-Förderrichtlinie – FSJ-FöR)

Wer kann Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Bayern (FSJ-Förderrichtlinie – FSJ-FöR) beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Bayern (FSJ-Förderrichtlinie – FSJ-FöR)?

Förderbetrag: ab 28 €.

Bis wann kann man Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Bayern (FSJ-Förderrichtlinie – FSJ-FöR) beantragen?

Anträge müssen bis spätestens 31.7. des jeweiligen Kalenderjahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Bayern (FSJ-Förderrichtlinie – FSJ-FöR)?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 28 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern

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