Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Trägereinrichtung junge Erwachsene beim Freiwilligen Sozialen Jahr begleiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Der Förderbetrag liegt bei ab 28 €.
Anträge müssen bis spätestens 31.7. des jeweiligen Kalenderjahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind die zugelassenen Träger.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die pädagogische Begleitung der FSJ-Teilnehmenden sicherstellen,die jeweils geltenden Qualitätsmindeststandards einhalten,die Tätigkeiten der FSJ-Teilnehmenden arbeitsmarktneutral gestalten,die FSJ-Teilnehmenden in gemeinwohlorientierten Einrichtungen beschäftigen,jeder FSJlerin und jedem FSJler ein Taschengeld in Höhe von EUR 180,00 monatlich zur Verfügung stellen, wenn Unterkunft und Verpflegung kostenfrei sind,für den Fall, dass Sachleistungen nicht möglich sind, mindestens EUR 360,00 monatlich an die FSJ-Teilnehmenden zahlen.
Die Kumulierung mit anderen Fördermitteln des Freistaates Bayern oder der EU ist nicht zulässig.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: ab 28 €.
Anträge müssen bis spätestens 31.7. des jeweiligen Kalenderjahres eingereicht werden.
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.
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