Fördergeber: Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern Vorhaben zur europäischen Idee umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 3.000 €.
Anträge müssen spätestens sechs Wochen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, eingetragene Vereine, Verbände und Stiftungen sowie andere nichtkommerzielle Organisationen und Einrichtungen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie Ihren Sitz normalerweise in Mecklenburg-Vorpommern haben.Ihr Vorhaben muss einen europapolitischen Bezug haben, es muss dazu geeignet sein, den Europagedanken zu fördern und sich mit der europäischen Integration befassen.Sie müssen normalerweise mindestens 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben aus eigenen Mitteln finanzieren.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenBildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Förderbetrag: bis 3.000 €. Förderquote: 50 %.
Anträge müssen spätestens sechs Wochen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
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