Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 69 Tagen
Der Freistaat Bayern unterstützt die Finanzierung von Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen für ehrenamtliche Mitarbeitende in der offenen Erziehungshilfe.
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen, rechtsfähige und gemeinnützige Vereine.
Die Förderquote beträgt 50 %.
Anträge müssen bis zum 1.4. eines jeden Jahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie rechtsfähige und gemeinnützige Vereine, die einem anerkannten Träger der Jugendhilfe angegliedert sind.
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Jetzt Projekt prüfenÖffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen, rechtsfähige und gemeinnützige Vereine
Förderquote: 50 %.
Anträge müssen bis zum 1.4. eines jeden Jahres eingereicht werden.
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.
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