Förderung des Ausbaus der öffentlichen und außeruniversitären FuE- und Innovationsinfrastruktur – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bei Investitionen in Forschungsinfrastrukturen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 200.000 € – 5.000.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „mw_tourismus_forschung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind wirtschaftsnahe, anwendungsorientierte, außeruniversitäre, gemeinnützige Forschungseinrichtungen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Nicht förderfähig
- •Von der Förderung ausgeschlossen sind Einrichtungen der Grundlagenforschung.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung des Ausbaus der öffentlichen und außeruniversitären FuE- und Innovationsinfrastruktur
Wer kann Förderung des Ausbaus der öffentlichen und außeruniversitären FuE- und Innovationsinfrastruktur beantragen?
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des Ausbaus der öffentlichen und außeruniversitären FuE- und Innovationsinfrastruktur?
Förderbetrag: 200.000 € – 5.000.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Förderung des Ausbaus der öffentlichen und außeruniversitären FuE- und Innovationsinfrastruktur beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung des Ausbaus der öffentlichen und außeruniversitären FuE- und Innovationsinfrastruktur?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung des Ausbaus der öffentlichen und außeruniversitären FuE- und Innovationsinfrastruktur mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung des Ausbaus der öffentlichen und außeruniversitären FuE- und Innovationsinfrastruktur zur Gruppe „mw_tourismus_forschung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 200.000 € – 5.000.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt