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Förderung des Ausbaus der öffentlichen und außeruniversitären FuE- und Innovationsinfrastruktur – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bei Investitionen in Forschungsinfrastrukturen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Einrichtung der angewandten wirtschaftsnahen, außeruniversitären Forschung mit Mitteln der Europäischen Union bei Investitionen zum Auf- und Ausbau von Forschungsinfrastrukturen, die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ohne eigene Forschungs- und Entwicklungsinfrastruktur bei der Bewältigung von Forschungs- und Entwicklungsaufgaben zugutekommen. Sie erhalten die Förderung für Ausgaben zur Errichtung von Forschungsinfrastrukturen oder Netzwerken der Informations- und Kommunikationstechnologie, zur Anschaffung von Geräten, Instrumenten, Apparaten, Ausrüstungen und Anlagen für Forschungszwecke und technische Laborausstattungen sowie für bauliche Maßnahmen, die für deren Errichtung, Betrieb oder Nutzung erforderlich sind, und Ausgaben für den Erwerb bilanzseitig zu aktivierender immaterieller Vermögenswerte wie zum Beispiel Software für FuE-Zwecke, Lizenzen oder Einrichtung oder Aufbau wissenschaftlicher Datenbanken oder Dokumentationen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 5 Millionen pro Vorhaben für einen Zeitraum von grundsätzlich 24 Monaten. Die Gesamtkosten Ihres Vorhabens müssen mindestens EUR 200.000 betragen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 200.000 € – 5.000.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „mw_tourismus_forschung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind wirtschaftsnahe, anwendungsorientierte, außeruniversitäre, gemeinnützige Forschungseinrichtungen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Nicht förderfähig

  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Einrichtungen der Grundlagenforschung.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderung des Ausbaus der öffentlichen und außeruniversitären FuE- und Innovationsinfrastruktur

Wer kann Förderung des Ausbaus der öffentlichen und außeruniversitären FuE- und Innovationsinfrastruktur beantragen?

außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des Ausbaus der öffentlichen und außeruniversitären FuE- und Innovationsinfrastruktur?

Förderbetrag: 200.000 € – 5.000.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderung des Ausbaus der öffentlichen und außeruniversitären FuE- und Innovationsinfrastruktur beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung des Ausbaus der öffentlichen und außeruniversitären FuE- und Innovationsinfrastruktur?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung des Ausbaus der öffentlichen und außeruniversitären FuE- und Innovationsinfrastruktur mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung des Ausbaus der öffentlichen und außeruniversitären FuE- und Innovationsinfrastruktur zur Gruppe „mw_tourismus_forschung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
200.000 € – 5.000.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt