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Antrag möglichZuschuss

Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft – Förderung in Thüringen

Fördergeber: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Unternehmen der Land-, Forst oder Ernährungswirtschaft mit anderen zusammenarbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für Ihr gemeinsames Projekt einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Thüringen unterstützt gemeinsam mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) die Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Wirtschaftsbeteiligten der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft. Sie erhalten eine Förderung für folgende Teilmaßnahmen: Tätigkeit von operationellen Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“,Zusammenarbeit kleiner Wirtschaftsteilnehmer,Zusammenarbeit, um kurze Versorgungsketten und lokale Märkte zu schaffen und zu entwickeln,gemeinsames Handeln im Hinblick auf Klimawandel, Umweltprojekte, ökologische Verfahren,Zusammenarbeit zur nachhaltigen Bereitstellung von Biomasse,Diversifizierung landwirtschaftlicher Tätigkeiten in sozialen Bereichen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihrer Maßnahme ab. In der Teilmaßnahme A (Tätigkeit von operationellen Gruppen der EIP) reichen Sie Ihre Projektbeschreibungen bis zum 30.11. eines Jahres beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) ein, das den innovativen Charakter Ihres Vorhabens prüft. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3. eines Jahres an die Thüringer Aufbaubank (TAB).

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 31.03. eines Jahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind operationelle Gruppen beziehungsweise Kooperationen mit mindestens 2 Wirtschafts- und/oder Wissenschaftspartnern, in denen mindestens ein aktiver Landwirtschaftsbetrieb, eine Waldbesitzerin und ein Waldbesitzer oder forstlicher Zusammenschluss oder deren berufsständische Vertretung mit direktem Bezug zur praktischen Landwirtschaft oder eine Beratungsorganisation mitwirkt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss der Land-, Forst- und/oder Ernährungswirtschaft dienen undin Thüringen durchgeführt werden.

Sie müssen Ihre Zusammenarbeit in einer förmlichen Kooperationsvereinbarung regeln.Für die einzelnen Teilbereiche gelten darüber hinaus spezifische Voraussetzungen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft

Wer kann Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft beantragen?

Unternehmen, Verband/Vereinigung

Bis wann kann man Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft beantragen?

Anträge müssen bis zum 31.03. eines Jahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft?

Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Quelle: foerderdatenbank.de.

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