Fördergeber: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Unternehmen der Land-, Forst oder Ernährungswirtschaft mit anderen zusammenarbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für Ihr gemeinsames Projekt einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Anträge müssen bis zum 31.03. eines Jahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind operationelle Gruppen beziehungsweise Kooperationen mit mindestens 2 Wirtschafts- und/oder Wissenschaftspartnern, in denen mindestens ein aktiver Landwirtschaftsbetrieb, eine Waldbesitzerin und ein Waldbesitzer oder forstlicher Zusammenschluss oder deren berufsständische Vertretung mit direktem Bezug zur praktischen Landwirtschaft oder eine Beratungsorganisation mitwirkt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss der Land-, Forst- und/oder Ernährungswirtschaft dienen undin Thüringen durchgeführt werden.
Sie müssen Ihre Zusammenarbeit in einer förmlichen Kooperationsvereinbarung regeln.Für die einzelnen Teilbereiche gelten darüber hinaus spezifische Voraussetzungen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Verband/Vereinigung
Anträge müssen bis zum 31.03. eines Jahres eingereicht werden.
Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Quelle: foerderdatenbank.de.
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