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Antrag möglichZuschuss

Förderung der Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen sowie der Infrastruktur von Fischereihäfen – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen planen, die zur Verbesserung von Fischerei und Aquakultur beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie aus Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) bei Vorhaben zur Weiterentwicklung der Fischerei und der Aquakultur. Sie erhalten die Förderung für Investitionen in die Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen, die unter anderem zur Reduzierung des Energieverbrauchs, zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und zur Verbesserung der Erzeugnisse beitragen,die Einrichtung oder den Ausbau der Direktvermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen,die Entwicklung von Produkt-, Verfahrens- und Marketinginnovationen für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse,die Durchführung von kollektiven Kommunikationskampagnen vor allem im Hinblick auf die heimische Fischwirtschaft und regionale Erzeugnisse,die kollektive Entwicklung oder Weiterentwicklung von Systemen der Rückverfolgbarkeit und Qualitätssicherung sowieInvestitionen in die Verbesserung der Infrastruktur von Fischereihäfen, vor allem für Vorhaben, die die Arbeitssicherheit und Anlandesicherheit verbessern. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Investitionen in die Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen, für die Einrichtung oder den Ausbau der Direktvermarktung und die Entwicklung von Produkt-, Verfahrens- und Marketinginnovationen bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben sowiefür die Durchführung von kollektiven Kommunikationskampagnen, die kollektive Entwicklung oder Weiterentwicklung von Systemen der Rückverfolgbarkeit und Qualitätssicherung und für Investitionen in die Verbesserung der Infrastruktur von Fischereihäfen abhängig von Vorhaben und Antragsteller zwischen 50 und 100 Prozent der zuwendungsfähien Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt für die Entwicklung von Produkt-, Verfahrens- und Marketinginnovationen bei EUR 15.000, für Infrastrukturvorhaben von Gebietskörperschaften bei EUR 25.000 sowie für alle anderen Vorhaben bei EUR 10.000. Reichen Sie Ihren Antrag bitte bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 10.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind für Verarbeitungs- und Vermarktungsmaßnahmen kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU der Be- und Verarbeitung für Fischerei- und Aquakulterzeugnisse, Direktvermarkter entsprechender Erzeugnisse sowie Erzeugerzusammenschlüsse für Fischereierzeugnisse mit Betriebsstätte in Niedersachsen,im Fall von kollektiven Kommunikationskampagnen und Vorhaben der kollektiven Entwicklung oder Weiterentwicklung von Systemen der Rückverfolgbarkeit und Qualitätssicherung zudem geeignete Verbände des Fischhandels, der Fischverarbeitung und -vermarktung und Fischereiverbände,für Investitionen in die Verbesserung der Infrastruktur von Fischereihäfen Träger von Häfen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die betriebswirtschaftliche Rentabilität Ihres Vorhabens sichern und in Form von Wirtschaftlichkeitsberechnungen nachweisen.Ihr Vorhaben muss mit dem deutschen Programm für den EMFAF 2011 bis 2027 in Einklang stehen.Es gelten die Voraussetzungen nach Artikel 11 der EMFAF-Verordnung.Sie müssen die Zweckbindungsfristen von 12 Jahren für Bauten und bauliche Anlagen sowie 5 Jahren für Maschinen, Einrichtungen, Geräte und sonstige beschaffte Gegenstände beachten.

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Häufige Fragen zu Förderung der Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen sowie der Infrastruktur von Fischereihäfen

Wer kann Förderung der Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen sowie der Infrastruktur von Fischereihäfen beantragen?

Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen sowie der Infrastruktur von Fischereihäfen?

Förderbetrag: ab 10.000 €. Förderquote: 25 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen sowie der Infrastruktur von Fischereihäfen?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Niedersachsen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → Förderprogramm Jugendwerkstätten
  • → Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE)

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 10.000 €
Förderquote
25 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen

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