Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen planen, die zur Verbesserung von Fischerei und Aquakultur beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.
Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 10.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind für Verarbeitungs- und Vermarktungsmaßnahmen kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU der Be- und Verarbeitung für Fischerei- und Aquakulterzeugnisse, Direktvermarkter entsprechender Erzeugnisse sowie Erzeugerzusammenschlüsse für Fischereierzeugnisse mit Betriebsstätte in Niedersachsen,im Fall von kollektiven Kommunikationskampagnen und Vorhaben der kollektiven Entwicklung oder Weiterentwicklung von Systemen der Rückverfolgbarkeit und Qualitätssicherung zudem geeignete Verbände des Fischhandels, der Fischverarbeitung und -vermarktung und Fischereiverbände,für Investitionen in die Verbesserung der Infrastruktur von Fischereihäfen Träger von Häfen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die betriebswirtschaftliche Rentabilität Ihres Vorhabens sichern und in Form von Wirtschaftlichkeitsberechnungen nachweisen.Ihr Vorhaben muss mit dem deutschen Programm für den EMFAF 2011 bis 2027 in Einklang stehen.Es gelten die Voraussetzungen nach Artikel 11 der EMFAF-Verordnung.Sie müssen die Zweckbindungsfristen von 12 Jahren für Bauten und bauliche Anlagen sowie 5 Jahren für Maschinen, Einrichtungen, Geräte und sonstige beschaffte Gegenstände beachten.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen sowie der Infrastruktur von Fischereihäfen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Förderbetrag: ab 10.000 €. Förderquote: 25 %.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
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