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Förderung der Verbesserung der Mobilitätsangebote – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Sachsen-Anhalt fördert angewandte Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Verbesserung des ÖPNV-Mobilitätsangebots in Kohleausstiegsregionen durch innovative Transportlösungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Burgenlandkreis, Saalekreis, Landkreis Mansfeld-Südharz, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV in vom Kohleausstieg betroffenen Strukturwandelgebieten mit Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Förderung umfasst Initiativen zur Erhöhung der zeitlichen Verfügbarkeit des ÖPNV, Verbesserung der Flächenerschließung und Flexibilität, Erweiterung des Fahrzeugangebots und Lösung von First/Last-Mile-Verbindungen. Projekte müssen Kooperationsvorhaben unter Beteiligung von Landkreisen, Verkehrsunternehmen, Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH und Landesuniversitäten sein. Förderquote: bis zu 70 %.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 200.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge quartalsweise; letzter Termin 31. Dezember 2026

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_mobilitaet“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV in den Landkreisen Burgenlandkreis, Saalekreis, Mansfeld-Südharz und Anhalt-Bitterfeld sowie die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH.

Projekte müssen Kooperationsvorhaben mit Beteiligung von Landkreisen, Verkehrsunternehmen und Landesuniversitäten sein.

Erforderliche Unterlagen

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Häufige Fragen zu Förderung der Verbesserung der Mobilitätsangebote

Wer kann Förderung der Verbesserung der Mobilitätsangebote beantragen?

Burgenlandkreis, Saalekreis, Landkreis Mansfeld-Südharz, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Verbesserung der Mobilitätsangebote?

Förderbetrag: ab 200.000 €. Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Förderung der Verbesserung der Mobilitätsangebote beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge quartalsweise; letzter Termin 31. Dezember 2026

Wer ist Fördergeber von Förderung der Verbesserung der Mobilitätsangebote?

Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung der Verbesserung der Mobilitätsangebote mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der Verbesserung der Mobilitätsangebote zur Gruppe „sachsen_anhalt_mobilitaet". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 200.000 €
Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
Sachsen-Anhalt