Förderung der Verbesserung der Mobilitätsangebote – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Sachsen-Anhalt fördert angewandte Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Verbesserung des ÖPNV-Mobilitätsangebots in Kohleausstiegsregionen durch innovative Transportlösungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Burgenlandkreis, Saalekreis, Landkreis Mansfeld-Südharz, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 200.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge quartalsweise; letzter Termin 31. Dezember 2026
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_mobilitaet“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV in den Landkreisen Burgenlandkreis, Saalekreis, Mansfeld-Südharz und Anhalt-Bitterfeld sowie die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH.
Projekte müssen Kooperationsvorhaben mit Beteiligung von Landkreisen, Verkehrsunternehmen und Landesuniversitäten sein.
Erforderliche Unterlagen
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Verbesserung der Mobilitätsangebote
Wer kann Förderung der Verbesserung der Mobilitätsangebote beantragen?
Burgenlandkreis, Saalekreis, Landkreis Mansfeld-Südharz, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Verbesserung der Mobilitätsangebote?
Förderbetrag: ab 200.000 €. Förderquote: 70 %.
Bis wann kann man Förderung der Verbesserung der Mobilitätsangebote beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge quartalsweise; letzter Termin 31. Dezember 2026
Wer ist Fördergeber von Förderung der Verbesserung der Mobilitätsangebote?
Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung der Verbesserung der Mobilitätsangebote mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der Verbesserung der Mobilitätsangebote zur Gruppe „sachsen_anhalt_mobilitaet". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 200.000 €
- Förderquote
- 70 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2026
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt