Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 52 Tagen
Sachsen-Anhalt fördert angewandte Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Verbesserung des ÖPNV-Mobilitätsangebots in Kohleausstiegsregionen durch innovative Transportlösungen.
Antragsberechtigt sind: Burgenlandkreis, Saalekreis, Landkreis Mansfeld-Südharz, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH.
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 200.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge quartalsweise; letzter Termin 31. Dezember 2026
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_mobilitaet“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV in den Landkreisen Burgenlandkreis, Saalekreis, Mansfeld-Südharz und Anhalt-Bitterfeld sowie die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH.
Projekte müssen Kooperationsvorhaben mit Beteiligung von Landkreisen, Verkehrsunternehmen und Landesuniversitäten sein.
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Jetzt Projekt prüfenBurgenlandkreis, Saalekreis, Landkreis Mansfeld-Südharz, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Förderbetrag: ab 200.000 €. Förderquote: 70 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge quartalsweise; letzter Termin 31. Dezember 2026
Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der Verbesserung der Mobilitätsangebote zur Gruppe „sachsen_anhalt_mobilitaet". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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