Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Investitionen planen, die die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 400.000 €.
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind bei Gründung und Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen: Erzeugerorganisationen, Erzeugerzusammenschlüsse für Qualitätsprodukte und deren Vereinigungen (gemäß der Definition von kleinen und mittleren Unternehmen der Europäischen Union);bei Investitionsvorhaben: Erzeugerorganisationen, Erzeugerzusammenschlüsse für Qualitätsprodukte und deren Vereinigungen sowie Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (gemäß der Definition von kleinen und mittleren Unternehmen der Europäischen Union), deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse erstreckt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Erzeugerorganisationen und deren Vereinigungen müssen nach dem Agrarmarktstrukturrecht anerkannt sein.Erzeugerzusammenschlüsse für Qualitätsprodukte müssen mindestens 5 Mitglieder haben und auf Dauer, mindestens jedoch für 5 Jahre, angelegt sein.Bei Investitionsvorhaben müssen Sie als Unternehmen mindestens 5 Jahre lang mindestens 40 Prozent Ihrer Aufnahmekapazität für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse, für die Sie gefördert werden, durch Lieferverträge mit Zusammenschlüssen oder einzelnen Erzeugern auslasten.Im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen leisten Sie mit Ihrem Investitionsvorhaben einen Beitrag zur Verringerung von klimaschädlichen Emissionen oder zur Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes.Bei Förderung von Investitionen weisen Sie die Wirtschaftlichkeit Ihres Betriebs und Vorhabens nach.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Marktstrukturverbesserung) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
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Förderbetrag: 50.000 € – 400.000 €. Förderquote: 75 %.
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.
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