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Antrag möglichZuschuss

Förderung der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Marktstrukturverbesserung) – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Investitionen planen, die die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Bundes Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Sie bekommen die Förderung für die Gründung und Tätigkeit von Erzeugerzusammenschlüssen (zum Beispiel Personal- und Geschäftskosten, Kosten für Büroeinrichtung einschließlich Hard- und Software, Büromaschinen und -geräte) sowieInvestitionsvorhaben zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse ((zum Beispiel Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechte Aufbereitung, Verpackung und Etikettierung). Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Gründung und Tätigwerden von Zusammenschlüssen je nach Antragstellerin und Antragsteller im 1. Jahr nach Anerkennung bis zu 75 Prozent, in den Folgejahren 65 Prozent beziehungsweise 20 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch EUR 400.000;bei Investitionsvorhaben je nach Antragstellerin und Antragsteller und Vorhaben zwischen 10 Prozent und 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Investitionsvolumen muss mindestens EUR 50.000 betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Regierungspräsidium, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie das zu fördernde Vorhaben durchführen werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 400.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind bei Gründung und Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen: Erzeugerorganisationen, Erzeugerzusammenschlüsse für Qualitätsprodukte und deren Vereinigungen (gemäß der Definition von kleinen und mittleren Unternehmen der Europäischen Union);bei Investitionsvorhaben: Erzeugerorganisationen, Erzeugerzusammenschlüsse für Qualitätsprodukte und deren Vereinigungen sowie Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (gemäß der Definition von kleinen und mittleren Unternehmen der Europäischen Union), deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse erstreckt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Erzeugerorganisationen und deren Vereinigungen müssen nach dem Agrarmarktstrukturrecht anerkannt sein.Erzeugerzusammenschlüsse für Qualitätsprodukte müssen mindestens 5 Mitglieder haben und auf Dauer, mindestens jedoch für 5 Jahre, angelegt sein.Bei Investitionsvorhaben müssen Sie als Unternehmen mindestens 5 Jahre lang mindestens 40 Prozent Ihrer Aufnahmekapazität für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse, für die Sie gefördert werden, durch Lieferverträge mit Zusammenschlüssen oder einzelnen Erzeugern auslasten.Im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen leisten Sie mit Ihrem Investitionsvorhaben einen Beitrag zur Verringerung von klimaschädlichen Emissionen oder zur Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes.Bei Förderung von Investitionen weisen Sie die Wirtschaftlichkeit Ihres Betriebs und Vorhabens nach.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Marktstrukturverbesserung)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderung der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Marktstrukturverbesserung)

Wer kann Förderung der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Marktstrukturverbesserung) beantragen?

Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Marktstrukturverbesserung)?

Förderbetrag: 50.000 € – 400.000 €. Förderquote: 75 %.

Bis wann kann man Förderung der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Marktstrukturverbesserung) beantragen?

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Wer ist Fördergeber von Förderung der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Marktstrukturverbesserung)?

Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Baden-Württemberg
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung durch Innovationssysteme und Nachhaltigkeit (EFRE – RegioInn2030)
  • → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Basisförderung)
  • → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
50.000 € – 400.000 €
Förderquote
75 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg

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