Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie in die Verarbeitung und Vermarktung von fischwirtschaftlichen Erzeugnissen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 1.000.000 €.
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind je nach Art der Maßnahme anerkannte Erzeugerorganisationen und Fischereigenossenschaften,Unternehmen des Handels sowie der Be- und Verarbeitung für fischwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Direktvermarkter,Einrichtungen des öffentlichen Rechts,Vereine, Verbände und weitere von der Bewilligungsbehörde anerkannte Zusammenschlüsse des Fischerei- und Aquakultursektors.
Als Unternehmen müssen Sie die Anforderungen an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU erfüllen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss mit dem Deutschen Programm für den EMFAF 2021 bis 2027 im Einklang stehen.Eine neu gegründete Erzeugerorganisation muss mindestens die Hälfte der schleswig-holsteinischen Fischereifahrzeuge über 12 Meter LüA (Länge über Alles) an der Nordsee oder der Ostsee umfassen.Sie müssen die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren beziehungsweise 12 Jahren für Bauten und bauliche Anlagen einhalten.Ihr Vorhaben muss eine hinreichende Wirtschaftlichkeit erwarten lassen.Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Vorhaben, die zu überschüssigen Produktionskapazitäten führen, undUnternehmen, deren Vermögen Gegenstand eines Insolvenzverfahrens ist oder gegen die eine ihren Bestand gefährdende Zwangsvollstreckung betrieben wird.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: 10.000 € – 1.000.000 €.
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme einzureichen.
Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
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