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Antrag möglichZuschuss

Förderung der Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie in die Verarbeitung und Vermarktung von fischwirtschaftlichen Erzeugnissen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Vorhaben der Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse. Dies erfolgt mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) (2021–2027). Sie erhalten die Förderung für neu gegründete Zusammenschlüsse von Erzeugern von Fischerei- und/oder Aquakulturerzeugnissen (Erzeugerorganisation) im Jahr ihrer Anerkennung sowie in den 3 Folgejahren,Durchführung von Produktions- und Vermarktungsplänen von anerkannten Erzeugerorganisationen zur Verbesserung der Produktions- und Vermarktungsbedingungen für die Mitglieder,Investitionen in die Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen, beispielsweise zur Verbesserung von Lebensmittelhygiene und -qualität, Erweiterung der Produktpalette und die Diversifizierung der Absatzwege,Entwicklung und Durchführung von kollektiven Kommunikations- und Absatzförderungskampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Fischerei- und Aquakulturprodukte, insbesondere im Hinblick auf die heimische Fischwirtschaft und regionale Erzeugnisse. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme. Die förderfähigen Ausgaben müssen für jede Einzelmaßnahme mindestens EUR 10.000 betragen, dürfen jedoch EUR 1 Million nicht übersteigen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 1.000.000 €.

Frist und Status

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Art der Maßnahme anerkannte Erzeugerorganisationen und Fischereigenossenschaften,Unternehmen des Handels sowie der Be- und Verarbeitung für fischwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Direktvermarkter,Einrichtungen des öffentlichen Rechts,Vereine, Verbände und weitere von der Bewilligungsbehörde anerkannte Zusammenschlüsse des Fischerei- und Aquakultursektors.

Als Unternehmen müssen Sie die Anforderungen an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU erfüllen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss mit dem Deutschen Programm für den EMFAF 2021 bis 2027 im Einklang stehen.Eine neu gegründete Erzeugerorganisation muss mindestens die Hälfte der schleswig-holsteinischen Fischereifahrzeuge über 12 Meter LüA (Länge über Alles) an der Nordsee oder der Ostsee umfassen.Sie müssen die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren beziehungsweise 12 Jahren für Bauten und bauliche Anlagen einhalten.Ihr Vorhaben muss eine hinreichende Wirtschaftlichkeit erwarten lassen.Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Vorhaben, die zu überschüssigen Produktionskapazitäten führen, undUnternehmen, deren Vermögen Gegenstand eines Insolvenzverfahrens ist oder gegen die eine ihren Bestand gefährdende Zwangsvollstreckung betrieben wird.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung der Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung der Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse

Wer kann Förderung der Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse beantragen?

Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse?

Förderbetrag: 10.000 € – 1.000.000 €.

Bis wann kann man Förderung der Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse beantragen?

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse?

Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 1.000.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

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