Fördergeber: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen
Trägervereine von Naturparks und Naturschutzvereinigungen in Sachsen-Anhalt können Zuschüsse für Personal- und Sachkosten erhalten.
Antragsberechtigt sind: Trägervereine von Naturparks und anerkannte Naturschutzvereinigungen in Sachsen-Anhalt.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 50.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „mwke_naturparks“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind Trägervereine von Naturparks und landesweit anerkannte Naturschutzvereinigungen in Sachsen-Anhalt.
Die Vorhaben müssen im Einklang mit den Zielen des Naturschutzes stehen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenTrägervereine von Naturparks und anerkannte Naturschutzvereinigungen in Sachsen-Anhalt
Förderbetrag: 10.000 € – 50.000 €. Förderquote: 90 %.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der Trägervereine der Naturparks und von Naturschutzvereinigungen zur Gruppe „mwke_naturparks". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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