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Förderung der Trägervereine der Naturparks und von Naturschutzvereinigungen – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Trägervereine von Naturparks und Naturschutzvereinigungen in Sachsen-Anhalt können Zuschüsse für Personal- und Sachkosten erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Trägervereine von Naturparks und anerkannte Naturschutzvereinigungen in Sachsen-Anhalt.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Trägervereine von Naturparks und anerkannte Naturschutzvereinigungen mit Zuschüssen für Personal- und Sachkosten zur Koordinierung der Verbandstätigkeit und zur Umsetzung von Pflege- und Entwicklungskonzeptionen. Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent für Trägervereine der Naturparks und bis zu 80 Prozent für Naturschutzvereinigungen, abhängig von der Mitgliederzahl und den zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 50.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „mwke_naturparks“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Trägervereine von Naturparks und landesweit anerkannte Naturschutzvereinigungen in Sachsen-Anhalt.

Die Vorhaben müssen im Einklang mit den Zielen des Naturschutzes stehen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderung der Trägervereine der Naturparks und von Naturschutzvereinigungen

Wer kann Förderung der Trägervereine der Naturparks und von Naturschutzvereinigungen beantragen?

Trägervereine von Naturparks und anerkannte Naturschutzvereinigungen in Sachsen-Anhalt

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Trägervereine der Naturparks und von Naturschutzvereinigungen?

Förderbetrag: 10.000 € – 50.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderung der Trägervereine der Naturparks und von Naturschutzvereinigungen beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Trägervereine der Naturparks und von Naturschutzvereinigungen?

Fördergeber ist Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung der Trägervereine der Naturparks und von Naturschutzvereinigungen mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der Trägervereine der Naturparks und von Naturschutzvereinigungen zur Gruppe „mwke_naturparks". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 50.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt