Förderung der Trägervereine der Naturparks und von Naturschutzvereinigungen – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Trägervereine von Naturparks und Naturschutzvereinigungen in Sachsen-Anhalt können Zuschüsse für Personal- und Sachkosten erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Trägervereine von Naturparks und anerkannte Naturschutzvereinigungen in Sachsen-Anhalt.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 50.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „mwke_naturparks“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Trägervereine von Naturparks und landesweit anerkannte Naturschutzvereinigungen in Sachsen-Anhalt.
Die Vorhaben müssen im Einklang mit den Zielen des Naturschutzes stehen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Trägervereine der Naturparks und von Naturschutzvereinigungen
Wer kann Förderung der Trägervereine der Naturparks und von Naturschutzvereinigungen beantragen?
Trägervereine von Naturparks und anerkannte Naturschutzvereinigungen in Sachsen-Anhalt
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Trägervereine der Naturparks und von Naturschutzvereinigungen?
Förderbetrag: 10.000 € – 50.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Förderung der Trägervereine der Naturparks und von Naturschutzvereinigungen beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Trägervereine der Naturparks und von Naturschutzvereinigungen?
Fördergeber ist Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung der Trägervereine der Naturparks und von Naturschutzvereinigungen mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der Trägervereine der Naturparks und von Naturschutzvereinigungen zur Gruppe „mwke_naturparks". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 10.000 € – 50.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt