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Förderung der Tourismusentwicklung – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Sachsen-Anhalt fördert bedeutsame touristische Projekte zu Marketing, Netzwerkstärkung, Digitalisierung und nachhaltiger Tourismusentwicklung mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Tourismusverbände, gemeinnützige Einrichtungen, Stiftungen, regionale Tourismusorganisationen.

Was wird gefördert?

Die Förderung umfasst bedeutsame touristische Projekte im Einklang mit dem Masterplan Tourismus Sachsen-Anhalt 2027, darunter: Tourismusmarketingmaßnahmen, Digitalisierungsinitiativen, Nachhaltigkeitsstärkung und Modernisierung des Tourismusangebots; Konzeptentwicklung und Marktforschungsstudien; touristische Netzwerkprojekte mit regionaler Wirkung; und Maßnahmen regionaler Tourismusorganisationen. Zweistufiges Verfahren: informelle Voranfrage, dann förmlicher Antrag vor Projektbeginn. Allgemeine Maßnahmen: Einreichung bis 30. Oktober für das Folgejahr; regionale Tourismusorganisationen: bis 30. Juni.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 200.000 €.

Frist und Status

Allgemeine Maßnahmen bis 30. Oktober; regionale Tourismusorganisationen bis 30. Juni für das Folgejahr

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Tourismusverbände, gemeinnützige Einrichtungen, Stiftungen und regionale Tourismusorganisationen.

Die Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden.

Erforderliche Unterlagen

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Häufige Fragen zu Förderung der Tourismusentwicklung

Wer kann Förderung der Tourismusentwicklung beantragen?

Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Tourismusverbände, gemeinnützige Einrichtungen, Stiftungen, regionale Tourismusorganisationen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Tourismusentwicklung?

Förderbetrag: 10.000 € – 200.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderung der Tourismusentwicklung beantragen?

Allgemeine Maßnahmen bis 30. Oktober; regionale Tourismusorganisationen bis 30. Juni für das Folgejahr

Wer ist Fördergeber von Förderung der Tourismusentwicklung?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 200.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt