Förderung der Tourismusentwicklung – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Sachsen-Anhalt fördert bedeutsame touristische Projekte zu Marketing, Netzwerkstärkung, Digitalisierung und nachhaltiger Tourismusentwicklung mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Tourismusverbände, gemeinnützige Einrichtungen, Stiftungen, regionale Tourismusorganisationen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 200.000 €.
Frist und Status
Allgemeine Maßnahmen bis 30. Oktober; regionale Tourismusorganisationen bis 30. Juni für das Folgejahr
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Tourismusverbände, gemeinnützige Einrichtungen, Stiftungen und regionale Tourismusorganisationen.
Die Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden.
Erforderliche Unterlagen
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Tourismusentwicklung
Wer kann Förderung der Tourismusentwicklung beantragen?
Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Tourismusverbände, gemeinnützige Einrichtungen, Stiftungen, regionale Tourismusorganisationen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Tourismusentwicklung?
Förderbetrag: 10.000 € – 200.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Förderung der Tourismusentwicklung beantragen?
Allgemeine Maßnahmen bis 30. Oktober; regionale Tourismusorganisationen bis 30. Juni für das Folgejahr
Wer ist Fördergeber von Förderung der Tourismusentwicklung?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 10.000 € – 200.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt