Online-Vortrag für Vereine am 21. November: Fördermittel und Sponsoren finden mit KI – mit Marcel Bäsler, dem Gründer von FörderBase. Zur Anmeldung
FÖRDERBASE
FörderprogrammeFunktionen & PreiseSchnellcheckÜber das ProjektBlog
AnmeldenKostenlos starten →
FÖRDERBASE

KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

info@foerderbase.de

Plattform

  • Startseite
  • Funktionen & Preise
  • Über das Projekt
  • Förderprogramme
  • KI-Matching
  • Blog & Ratgeber
  • FAQ
  • Kontakt
  • Partner
  • Kooperation Vereinsplaner
  • Fördermittel Vereine
  • Fördermittel Unternehmen
  • Fördermittel Kommunen

Regionen

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Alle Programme →
  • Bestand & Zahlen

© 2026 FörderBase – KI-gestützte Fördermittelsuche für Deutschland

AGBImpressumDatenschutz
  1. Start
  2. /Förderprogramme
  3. /Fördermittel Sachsen-Anhalt
  4. /Förderung der Tourismusentwicklung
Antrag möglichZuschuss

Förderung der Tourismusentwicklung – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 54 Tagen

Sachsen-Anhalt fördert bedeutsame touristische Projekte zu Marketing, Netzwerkstärkung, Digitalisierung und nachhaltiger Tourismusentwicklung mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Tourismusverbände, gemeinnützige Einrichtungen, Stiftungen, regionale Tourismusorganisationen.

Was wird gefördert?

Die Förderung umfasst bedeutsame touristische Projekte im Einklang mit dem Masterplan Tourismus Sachsen-Anhalt 2027, darunter: Tourismusmarketingmaßnahmen, Digitalisierungsinitiativen, Nachhaltigkeitsstärkung und Modernisierung des Tourismusangebots; Konzeptentwicklung und Marktforschungsstudien; touristische Netzwerkprojekte mit regionaler Wirkung; und Maßnahmen regionaler Tourismusorganisationen. Zweistufiges Verfahren: informelle Voranfrage, dann förmlicher Antrag vor Projektbeginn. Allgemeine Maßnahmen: Einreichung bis 30. Oktober für das Folgejahr; regionale Tourismusorganisationen: bis 30. Juni.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 200.000 €.

Frist und Status

Allgemeine Maßnahmen bis 30. Oktober; regionale Tourismusorganisationen bis 30. Juni für das Folgejahr

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt.

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Tourismusverbände, gemeinnützige Einrichtungen, Stiftungen und regionale Tourismusorganisationen.

Die Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden.

Erforderliche Unterlagen

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung der Tourismusentwicklung"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der Tourismusentwicklung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderung der Tourismusentwicklung

Wer kann Förderung der Tourismusentwicklung beantragen?

Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Tourismusverbände, gemeinnützige Einrichtungen, Stiftungen, regionale Tourismusorganisationen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Tourismusentwicklung?

Förderbetrag: 10.000 € – 200.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderung der Tourismusentwicklung beantragen?

Allgemeine Maßnahmen bis 30. Oktober; regionale Tourismusorganisationen bis 30. Juni für das Folgejahr

Wer ist Fördergeber von Förderung der Tourismusentwicklung?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen-Anhalt
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports
  • → Förderungen der Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung
  • → Förderung von Unternehmensgründungen (ego.-START)

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 200.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt

Programm im Blick behalten

Merken & passende Alternativen finden

Kostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.

Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →
Antrag stellenZur Quelle