Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 54 Tagen
Sachsen-Anhalt fördert bedeutsame touristische Projekte zu Marketing, Netzwerkstärkung, Digitalisierung und nachhaltiger Tourismusentwicklung mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen.
Antragsberechtigt sind: Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Tourismusverbände, gemeinnützige Einrichtungen, Stiftungen, regionale Tourismusorganisationen.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 200.000 €.
Allgemeine Maßnahmen bis 30. Oktober; regionale Tourismusorganisationen bis 30. Juni für das Folgejahr
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Tourismusverbände, gemeinnützige Einrichtungen, Stiftungen und regionale Tourismusorganisationen.
Die Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden.
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Jetzt Projekt prüfenKommunen, öffentliche Einrichtungen, Tourismusverbände, gemeinnützige Einrichtungen, Stiftungen, regionale Tourismusorganisationen
Förderbetrag: 10.000 € – 200.000 €. Förderquote: 90 %.
Allgemeine Maßnahmen bis 30. Oktober; regionale Tourismusorganisationen bis 30. Juni für das Folgejahr
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
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