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Antrag möglichZuschuss

Förderung der Tierzucht – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Züchtervereinigung in Bayern Maßnahmen planen, mit denen Sie die Leistungsfähigkeit der Tiere unter Berücksichtigung der Tiergesundheit erhalten und verbessern sowie die genetische Vielfalt und die bäuerliche Tierzucht sichern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Züchtervereinigungen in Bayern.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Züchtervereinigung bei der Durchführung züchterischer Aufgaben und hiermit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen. Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen: Anlegen und Führen von Zuchtbüchern,Tests zur Bestimmung der genetischen Qualität oder Leistungsmerkmale der Tiere,Organisation und Abwicklung von Selektionsveranstaltungen und Zuchttierschauen (ausgenommen Vermarktung) sowieVeröffentlichung der Ergebnisse aus den Leistungsprüfungen und den Selektionsveranstaltungen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderpauschale wird unter Berücksichtigung der Art und des Umfangs der Tätigkeit der anerkannten Züchtervereinigung je im Zuchtbuch eingetragenes Zuchttier festgelegt. Anträge richten Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk).

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind in Bayern niedergelassene Züchtervereinigungen, die nach Tierzuchtrecht staatlich anerkannt sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre geplanten züchterischen Aufgaben müssen von öffentlichem Interesse sein.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen in Vermarktungsanlagen und Ähnliches,Ankauf und Miete von Kraftfahrzeugen sowieVermarktungskosten von Zuchttiere und Kälbern.

Erforderliche Unterlagen

  • Verwendungsbestätigung,Herdbuchausdruck

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung der Tierzucht"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderung der Tierzucht

Wer kann Förderung der Tierzucht beantragen?

Züchtervereinigungen in Bayern

Bis wann kann man Förderung der Tierzucht beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Tierzucht?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Bayern
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Gründungskredit Smart
  • → Wachstumsfonds Bayern 2
  • → Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ

Auf einen Blick

Förderart
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Förderregion
Bayern

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