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Förderung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen (Richtlinie Örtliches Teilhabemanagement) – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Sachsen-Anhalt unterstützt Kommunen beim Aufbau lokaler Teilhabemanagement-Systeme zur Schaffung inklusiver sozialer Räume für Menschen mit Behinderungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Kommunen.

Was wird gefördert?

Das Programm finanziert die Einstellung qualifizierter Teilhabemanager, die Maßnahmen zur Schaffung inklusiver Gemeinwesen entwickeln und begleiten. Diese Manager fungieren als Schnittstelle zwischen kommunaler Verwaltung und Menschen mit Behinderungen, unterstützen barrierefreie Zugänglichkeit, erleichtern örtliche Aktionspläne im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention und organisieren Vernetzungskonferenzen und Teilhabeveranstaltungen. Förderquote bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 95 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Laufende Antragstellung; erste Runde innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung, zweite Runde innerhalb von 6 Monaten, danach jeweils zum ersten Werktag eines Quartals

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „masgg__rtliches_teilhabemanage“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Kommunen in Sachsen-Anhalt.

Die Förderung erfolgt für die Einstellung qualifizierter Teilhabemanager.

Erforderliche Unterlagen

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen (Richtlinie Örtliches Teilhabemanagement)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen (Richtlinie Örtliches Teilhabemanagement)

Wer kann Förderung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen (Richtlinie Örtliches Teilhabemanagement) beantragen?

Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Kommunen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen (Richtlinie Örtliches Teilhabemanagement)?

Förderquote: 95 %.

Bis wann kann man Förderung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen (Richtlinie Örtliches Teilhabemanagement) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen (Richtlinie Örtliches Teilhabemanagement)?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen (Richtlinie Örtliches Teilhabemanagement) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen (Richtlinie Örtliches Teilhabemanagement) zur Gruppe „masgg__rtliches_teilhabemanage". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
95 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt