Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 54 Tagen
Sachsen-Anhalt unterstützt Kommunen beim Aufbau lokaler Teilhabemanagement-Systeme zur Schaffung inklusiver sozialer Räume für Menschen mit Behinderungen.
Antragsberechtigt sind: Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Kommunen.
Die Förderquote beträgt 95 %.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Laufende Antragstellung; erste Runde innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung, zweite Runde innerhalb von 6 Monaten, danach jeweils zum ersten Werktag eines Quartals
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „masgg__rtliches_teilhabemanage“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Kommunen in Sachsen-Anhalt.
Die Förderung erfolgt für die Einstellung qualifizierter Teilhabemanager.
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Jetzt Projekt prüfenLandkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Kommunen
Förderquote: 95 %.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen (Richtlinie Örtliches Teilhabemanagement) zur Gruppe „masgg__rtliches_teilhabemanage". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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