Fördergeber: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie hochqualifiziertes Personal für Forschung, Entwicklung und Innovationen gewinnen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 600 € – 2.000 €.
Anträge für Forschungsgruppen können nur zu bestimmten Stichtagen eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen,Forschungseinrichtungen mit einem Sitz in Thüringen sowieThüringer Institute von Forschungseinrichtungen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Beim Thüringen Stipendium muss ein Vertragsverhältnis vorliegen, auf dessen Grundlage Sie monatlich ein fest vereinbartes, leistungsunabhängiges Stipendium zahlen.
Für jedes Semester muss die Stipendiatin oder der Stipendiat eine gültige Immatrikulations- oder Studienbescheinigung vorlegen.
Promovierende legen ein bestätigtes Thema zur Dissertation vor.Bei Neueinstellung von innovativem Personal muss die zur Förderung beantragte Person über eine abgeschlossene Hochschulausbildung verfügen.
Sie müssen den Arbeitsvertrag unbefristet und in Vollzeit abschließen.
Sie müssen die Beschäftigung der geförderten Person sichern.
Sie stellen sicher, dass die Tätigkeit des Innovativen Personals keine Dienstleistungen für Dritte oder Auftragsforschung beinhaltet.Ihre Forschungsgruppe muss ein Forschungsthema bearbeiten, dass für die zukünftige Entwicklung der Industrie in Thüringen von Bedeutung ist.
Die Gruppe musst dem nichtwirtschaftlichen Bereich der Forschungseinrichtung zugeordnet werden.
Als Unternehmen müssen Sie die Arbeit der Forschungsgruppe unter anderem durch Industriebeiräte begleiten.
Die Gruppe darf keine konkreten Dienstleistungen für Unternehmen anbieten oder ausüben.
Die Gruppe muss die Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten über eine entsprechende Buchführung von nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten trennen.Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen.
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Förderbetrag: 600 € – 2.000 €. Förderquote: 100 %.
Anträge für Forschungsgruppen können nur zu bestimmten Stichtagen eingereicht werden.
Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR). Quelle: foerderdatenbank.de.
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