Fördergeber: Freistaat Sachsen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Die Förderquote beträgt 80 %.
Anträge müssen spätestens 12 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Sachsen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die im Bereich der Behindertenhilfe tätig sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Es darf keine unmittelbare Finanzierungsverpflichtung durch einen gesetzlich zuständigen Leistungsträger bestehen.Sie müssen ein neues Angebot oder eine grundlegende Erweiterung eines Projektes zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft und am Arbeitsleben vorlegen.Es muss sich um ein Projekt zur Stärkung der Selbsthilfe sowie zur fachlichen Weiterentwicklung von Diensten und offenen Angeboten handeln, besonders um Veranstaltungen wie Begegnungstage oder Kultur- und Sportveranstaltungen,Projekte der Erwachsenenbildung für Menschen mit Behinderungen wie Seminare oder Tagungen,Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung für Fachkräfte und Projekte zur Vernetzung undKooperation von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenÖffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Förderquote: 80 %.
Anträge müssen spätestens 12 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn eingereicht werden.
Fördergeber ist Freistaat Sachsen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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