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Antrag möglichZuschuss

Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Freistaat Sachsen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Projekten zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft und am Arbeitsleben. Die Förderung erhalten Sie für Personal- und Sachausgaben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Stellen Sie Ihren Antrag bitte spätestens 12 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn bei der Landesdirektion Sachsen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %.

Frist und Status

Anträge müssen spätestens 12 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Sachsen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die im Bereich der Behindertenhilfe tätig sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Es darf keine unmittelbare Finanzierungsverpflichtung durch einen gesetzlich zuständigen Leistungsträger bestehen.Sie müssen ein neues Angebot oder eine grundlegende Erweiterung eines Projektes zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft und am Arbeitsleben vorlegen.Es muss sich um ein Projekt zur Stärkung der Selbsthilfe sowie zur fachlichen Weiterentwicklung von Diensten und offenen Angeboten handeln, besonders um Veranstaltungen wie Begegnungstage oder Kultur- und Sportveranstaltungen,Projekte der Erwachsenenbildung für Menschen mit Behinderungen wie Seminare oder Tagungen,Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung für Fachkräfte und Projekte zur Vernetzung undKooperation von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Wer kann Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beantragen?

Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen?

Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beantragen?

Anträge müssen spätestens 12 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen?

Fördergeber ist Freistaat Sachsen. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
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Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen

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