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Antrag möglichZuschuss

Förderung der Schulsozialarbeit sowie der sozialraumorientierten SchulsozialarbeitPlus – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Träger der öffentlichen Jugendhilfe Maßnahmen zur Schulsozialarbeit oder zur sozialraumorientierter Schulsozialarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landkreise und kreisfreie Städte.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Durchführung von Schulsozialarbeit sowie von sozialraumorientierter SchulsozialarbeitPlus. Sie erhalten die Förderung für Schulsozialarbeit mit folgenden Schwerpunktaufgaben: Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung von Schülerinnen und Schülern zur Erschließung eigener Ressourcen und Lebensperspektiven,Vermeidung und Abbau sozialer Benachteiligungen und individueller Beeinträchtigungen,Entgegenwirken von Ausgrenzungen und Risiken des Scheiterns in der Schule,sozialpädagogische Begleitung von Schülerinnen und Schülern unter Einbeziehung von regionalen Unterstützungsmöglichen in ihrem Lebensumfeld,Unterstützung der beruflichen Orientierung und Förderung der Ausbildungsfähigkeit zur Erleichterung des Übergangs von der Schule in die Ausbildung und eine selbstständige Lebensführung,sozialpädagogische Beratung der Personensorgeberechtigten und Lehrkräfte der Schülerinnen und Schüler sowie inner- und außerschulische Kooperation und Koordinierung. Bei der SchulsozialarbeitPlus werden vor allem folgende Schwerpunktaufgaben gefördert: das Erschließen von Kooperationspartnern im sozialen Umfeld für den Lebens- und Lernort Schule,das partizipative gemeinsame Erkunden der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler anzuleiten beziehungsweise Instrumente und Methoden hierfür zu entwickeln und bereitzustellen,die Teilnahme an Kooperationstreffen und Workshops der Fachkräfte der Schulsozialarbeit zur inhaltlichen Ausgestaltung und Weiterentwicklung der sozialraumorientierten Schulsozialarbeit,das partizipative Entwickeln von Lösungsstrategien und Projekten unter Einbeziehung bestehender außerschulischer sozialräumlicher Unterstützungspotenziale für den Lebens- und Lernort Schule zu ermöglichen sowiein Einzelfällen die sozialpädagogische Begleitung von Schülerinnen und Schülern sowie die Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung von Schülerinnen und Schülern unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen und Lebenswelten von jungen Menschen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Personen, die Sie in der Schulsozialarbeit beschäftigen, müssen mindestens für 15 Stunden pro Woche in dem Projekt eingesetzt werden.Sie müssen über die beantragten Mittel hinaus zusätzlich Mittel in mindestens der Höhe der abgerechneten ESF+-Mittel verwenden.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung der Schulsozialarbeit sowie der sozialraumorientierten SchulsozialarbeitPlus"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderung der Schulsozialarbeit sowie der sozialraumorientierten SchulsozialarbeitPlus

Wer kann Förderung der Schulsozialarbeit sowie der sozialraumorientierten SchulsozialarbeitPlus beantragen?

Landkreise und kreisfreie Städte

Wer ist Fördergeber von Förderung der Schulsozialarbeit sowie der sozialraumorientierten SchulsozialarbeitPlus?

Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern

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