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Antrag möglichZuschuss

Förderung der rheinland-pfälzischen Fischereiwirtschaft und Fischereiwissenschaft – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen zur Stabilisierung und Entwicklung der Fischereiwirtschaft durchführen oder zur Fischereiwissenschaft forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Durchführung von Maßnahmen zur Stabilisierung und Entwicklung der Fischereiwirtschaft sowie bei Forschungsvorhaben der Fischereiwissenschaft. Sie bekommen die Förderung im Bereich Aquakultur für Bau, Erweiterung, Ausrüstung und Modernisierung von Produktionsanlagen sowie Erwerb und Installation von Ausrüstungen zum Schutz der Zuchtanlagen gegen wild lebende Tiere,im Bereich Binnenfischerei für Bau, Erweiterung, Ausrüstung und Modernisierung von Binnenfischerei-Einrichtungen,für Investitionen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Binnenfischerei und Aquakultur (Bau, Erweiterung, Ausrüstung und Modernisierung von Unternehmen),für Maßnahmen zur Erschließung neuer Märkte und zur Ausarbeitung von Werbekampagnen für Erzeugnisse der Binnenfischerei und der Aquakultur,für wissenschaftliche Versuchs- oder Forschungsarbeiten der Grundlagenforschung, der experimentellen Entwicklung sowie der angewandten Ökologie mit fischereilicher Zielsetzung. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 20 Prozent, jedoch höchstens 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei erheblichem Interesse des Landes ist ein höherer Fördersatz möglich. Die Bagatellgrenze liegt bei 500,00 EUR. Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die örtlich zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion als obere Fischereibehörde.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 500 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, die in der Binnenfischerei und der Aquakultur im Haupt- und Nebenerwerb tätig sind,Zusammenschlüsse oder Vereinigungen, die der Verarbeitung, Vermarktung oder Erschließung von Märkten oder der Ausarbeitung von Werbekampagnen dienen,fischereiwissenschaftliche Einrichtungen sowie fischereiwissenschaftlich ausgebildete oder sich in der fischereiwissenschaftlichen Ausbildung befindliche Personen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Wenn Sie ein investives Vorhaben planen, muss es zur Strukturverbesserung der Fischerei- und Aquakulturwirtschaft beitragen,dauerhafte wirtschaftliche Auswirkungen entfalten,ausreichende Garantien für seine Durchführbarkeit und Rentabilität bieten oderdie Gefahr der Schaffung von überschüssigen Produktionskapazitäten ausschließen.

Sie setzen das Projekt in Rheinland-Pfalz um.Sie weisen die für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen sowie die für durchzuführende Maßnahmen notwendigen Genehmigungen (einschließlich wasserrechtlicher Zulassungen) nach.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung der rheinland-pfälzischen Fischereiwirtschaft und Fischereiwissenschaft"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderung der rheinland-pfälzischen Fischereiwirtschaft und Fischereiwissenschaft

Wer kann Förderung der rheinland-pfälzischen Fischereiwirtschaft und Fischereiwissenschaft beantragen?

Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der rheinland-pfälzischen Fischereiwirtschaft und Fischereiwissenschaft?

Förderbetrag: ab 500 €. Förderquote: 20 %.

Bis wann kann man Förderung der rheinland-pfälzischen Fischereiwirtschaft und Fischereiwissenschaft beantragen?

Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen

Wer ist Fördergeber von Förderung der rheinland-pfälzischen Fischereiwirtschaft und Fischereiwissenschaft?

Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Rheinland-Pfalz
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
  • → Aufstiegsbonus I und II
  • → Transformation der Tourismusregionen

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 500 €
Förderquote
20 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz

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