Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen zur Stabilisierung und Entwicklung der Fischereiwirtschaft durchführen oder zur Fischereiwissenschaft forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.
Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 500 €.
Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, die in der Binnenfischerei und der Aquakultur im Haupt- und Nebenerwerb tätig sind,Zusammenschlüsse oder Vereinigungen, die der Verarbeitung, Vermarktung oder Erschließung von Märkten oder der Ausarbeitung von Werbekampagnen dienen,fischereiwissenschaftliche Einrichtungen sowie fischereiwissenschaftlich ausgebildete oder sich in der fischereiwissenschaftlichen Ausbildung befindliche Personen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Wenn Sie ein investives Vorhaben planen, muss es zur Strukturverbesserung der Fischerei- und Aquakulturwirtschaft beitragen,dauerhafte wirtschaftliche Auswirkungen entfalten,ausreichende Garantien für seine Durchführbarkeit und Rentabilität bieten oderdie Gefahr der Schaffung von überschüssigen Produktionskapazitäten ausschließen.
Sie setzen das Projekt in Rheinland-Pfalz um.Sie weisen die für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen sowie die für durchzuführende Maßnahmen notwendigen Genehmigungen (einschließlich wasserrechtlicher Zulassungen) nach.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenForschungseinrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Förderbetrag: ab 500 €. Förderquote: 20 %.
Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen
Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität. Quelle: foerderdatenbank.de.
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