Förderung der regionalen Entwicklung – Regionalmanagement und Regionalbudget – Förderung in Hessen
Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Regionalmanagementgesellschaft innovative Projekte in einer Teilregion Hessens durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen fördert Vorhaben von Regionalmanagementgesellschaften, die regionale Innovations-, Wachstums- und Beschäftigungspotenziale mobilisieren. Sie erhalten die Förderung für die Entwicklung und Umsetzung integrierter regionaler Innovations- und Entwicklungskonzepte und auch die Fortschreibung, Modernisierung und Aktualisierung bestehender Konzepte,die Initiierung regionaler Konsensbildungsprozesse,den Aufbau regionaler Netzwerke, Bündnisse, innovationsorientierte Projekte/Verbundprojekte, Innovationscluster und Ähnliches sowiedie Mobilisierung verborgener regionaler Beschäftigungs- und Wachstumspotenziale. Außerdem erhalten Sie eine Förderung für innovationsorientierte Einzelprojekte, vor allem, um die hessische Innovationsstrategie umzusetzen. Wenn Sie ein Projekt durchführen, das ergänzend zu einer ressourceneffizienten Produktion und Kreislaufwirtschaft und/oder zur Verminderung von Kohlendioxid-Emissionen beiträgt, wird dies besonders unterstützt. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.Das Regionalbudget beträgt pro Regionalmanagementgesellschaft und Jahr bis zu 156.000 EUR.Die Förderung erhält pro Region nur eine Regionalmanagementgesellschaft.
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 156.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Antragsberechtigt sind bestehende und auf Dauer angelegte Regionalmanagementgesellschaften.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Mit dem Regionalbudget dürfen Sie nicht einzelne gewerbliche Unternehmen direkt fördern.Bitte beachten Sie die allgemeinen Förderbestimmungen zur Förderung der regionalen Entwicklung.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung der regionalen Entwicklung – Regionalmanagement und Regionalbudget"
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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