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Antrag möglichZuschuss

Förderung der regionalen Entwicklung – Regionale Innovationscluster (Clusternetzwerke) – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie die regionale und überregionale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und wirtschaftsnahen Einrichtungen in Clusternetzwerken stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschule, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen fördert Sie bei der Bildung von Kooperationen (Clusternetzwerke) von Unternehmen und Institutionen. Diese Unternehmen und Institutionen arbeiten entlang einer Wertschöpfungskette oder innerhalb einer Branche in räumlicher Nähe zusammen und sind voneinander unabhängig. Sie erhalten die Förderung für 4 Phasen der Entwicklung von Clusternetzwerken: Vorbereitungsphase,Aufbauphase,Verstetigungsphase,Weiterentwicklungsphase (ausgewählte innovative Vorhaben). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für die Vorbereitungsphase bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 25.000 EUR,für die Aufbau- und die Verstetigungsphase bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch jeweils 700.000 EUR bei einer Projektlaufzeit von jeweils bis zu 36 Monaten,für die Weiterentwicklungsphase bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch jeweils Ausgaben in Höhe von 100.000 EUR bei einer Projektlaufzeit von bis zu 36 Monaten, ausnahmsweise auch bis zu 48 Monaten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 700.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind für die Vorbereitungsphase wirtschaftsnahe Einrichtungen oder kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die den Aufbau eines Clusternetzwerkes beabsichtigen,für die weiteren Phasen die Clustermanagement-Organisationen eines Clusternetzwerks.

Clustermanagement-Organisationen können rechtsfähige Clusternetzwerke, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, kleine und mittlere Unternehmen und rechtsfähige Forschungs- und Anwendungseinrichtungen sein, wenn sie das Clusternetzwerk betreiben.

Mitglieder von Clusternetzwerken können Sie zum Beispiel als Unternehmen, wirtschaftsnahe Einrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule oder sonstige regionale Akteurin oder sonstiger regionaler Akteur sein.

Die Förderung von regionale Innovationsclustern ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Besonders gefördert werden Clusternetzwerke, deren überwiegender Teil der Mitglieder ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und in den Vorranggebieten des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung hat oder deren Clustermanagement-Organisation ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in einem dieser Gebiete hat.Für die jeweiligen Entwicklungsphasen der Clusternetzwerke müssen Sie die besonderen Voraussetzungen beachten.Betriebliche Aufwendungen von beteiligten Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen.Bitte beachten Sie die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Förderung der regionalen Entwicklung.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung der regionalen Entwicklung – Regionale Innovationscluster (Clusternetzwerke)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der regionalen Entwicklung – Regionale Innovationscluster (Clusternetzwerke) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung der regionalen Entwicklung – Regionale Innovationscluster (Clusternetzwerke)

Wer kann Förderung der regionalen Entwicklung – Regionale Innovationscluster (Clusternetzwerke) beantragen?

Unternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschule, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der regionalen Entwicklung – Regionale Innovationscluster (Clusternetzwerke)?

Förderbetrag: bis 700.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung der regionalen Entwicklung – Regionale Innovationscluster (Clusternetzwerke) beantragen?

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung der regionalen Entwicklung – Regionale Innovationscluster (Clusternetzwerke)?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Hessen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Sozialer Zusammenhalt
  • → Tourismusförderung Hessen
  • → ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Berufsschule und Betrieb (QuABB)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 700.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen

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