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Antrag möglichZuschuss

Förderung der Prävention gegen sowie zur Unterstützung von Menschen mit HIV und Aids (HIV-Richtlinie) – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Angebote der Aidshilfe und Aidsberatungsstellen umsetzen oder unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Prävention gegen HIV, Aids, sexuell übertragbare Infektionen (STI) und Hepatitis C. Gefördert werden Aidshilfen und Aidsberatungsstellen, die ganzjährig Maßnahmen zur Beratung, Prävention und Information anbieten. Zuwendungsfähig sind insbesondere Ihre Personal- und Sachausgaben für individuelle Angebote und öffentliche Veranstaltungen zur Aufklärung und Risikominimierung,Beratung, psychosoziale Unterstützung und Weitervermittlung in geeignete Hilfestrukturen sowie Stärkung der Selbsthilfe von Betroffenen undTestmöglichkeiten und -kampagnen. Außerdem wird ein Landesverband unterstützt, der die Arbeit der Aidshilfen und -beratungsstellen des Landes unterstützt. Zuwendungsfähig sind insbesondere Ihre Personal- und Sachausgaben für Qualitätsentwicklung und fachliche Unterstützung für die Arbeit der Aidshilfen und Aidsberatungsstellen,Öffentlichkeitsarbeit und Projektarbeit auf Landesebene,Aktualisierung der Arbeitsschwerpunkte im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben aufbringen. Ihren Antrag richten Sie bitte an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die im Sinne des Zuwendungszwecks und der formulierten Ziele tätig sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie setzen Maßnahmen auf Grundlage des Leitbildes und der Ziele der Deutschen Aidshilfe um und sind als Organisation notwendig sein um in einem Einzugsgebiet Präventionsmaßnahmen durchzuführen, ohne dass sich dadurch Doppelstrukturen ergeben.Sie setzen alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen als Deckungsmittel ein.Ihren Eigenanteil können Sie auch in Form von ehrenamtlicher Eigenarbeit mit EUR 10,00 pro Stunde berechnen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung der Prävention gegen sowie zur Unterstützung von Menschen mit HIV und Aids (HIV-Richtlinie)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderung der Prävention gegen sowie zur Unterstützung von Menschen mit HIV und Aids (HIV-Richtlinie)

Wer kann Förderung der Prävention gegen sowie zur Unterstützung von Menschen mit HIV und Aids (HIV-Richtlinie) beantragen?

gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts

Wer ist Fördergeber von Förderung der Prävention gegen sowie zur Unterstützung von Menschen mit HIV und Aids (HIV-Richtlinie)?

Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.

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