Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie die Durchführung von Baumaßnahmen, Dorfentwicklungskonzepten oder anderen Maßnahmen zur Stärkung des Tourismus und dörflichen Lebens im Saarland planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss des Landes bekommen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung.
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen, mit Stichtagen am 15.12. und 31.7. jedes Jahres.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Der Zuschuss im Programm „Förderung der nachhaltigen Dorfentwicklung im Saarland (FRL-DE-ELER)“ ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts, natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften des privaten Rechts, Teilnehmergemeinschaften und ihre Zusammenschlüsse nach dem Flurbereinigungsgesetz sowie Wasser- und Bodenverbände und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der geltenden EU-Verordnungen, des Saarländischen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum 2014–2020 (SEPL 2014–2020), der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung Ländlicher Räume (NRR) sowie des GAK-Rahmenplans.
Sie führen Ihr Vorhaben im ländlichen Raum gemäß SEPL 2014–2020 durch.
Sie beginnen mit der Maßnahme nicht vor der Bewilligung.
Nicht gefördert werden Gewerke, Leistungen oder Arbeiten eines Vorhabens oder Gebäudes, die bereits in der Vergangenheit aus Mitteln der Dorferneuerung gefördert wurden.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der nachhaltigen Dorfentwicklung im Saarland (FRL-DE-ELER) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen, mit Stichtagen am 15.12. und 31.7. jedes Jahres.
Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →