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Antrag möglichZuschuss

Förderung der Markterschließung durch kleine und mittlere Unternehmen (GRW-Markt International) – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen verstärkt auf internationalen Märkten agieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im produzierenden Gewerbe und produktionsnahen Dienstleistungsgewerbe.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg unterstützt Sie als als kleines oder mittleres Unternehmen bei nichtinvestiven Maßnahmen zur Erschließung ausländischer Märkte mit innovativen Produkten. Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen: aktive Teilnahme an international ausgerichteten Messen, Ausstellungen, Informationsveranstaltungen, Symposien, Kongressen, Pitchings und virtuellen und hybriden Formaten im In- und Ausland mit produktspezifischer Ausrichtung,aktive Teilnahme an regionalen und überregionalen Messen,Beratungs- oder Coachingmaßnahmen. Sie erhalten den Zuschuss in Clustern mit hoher Bedeutung für die Hauptstadtregion: zu den gemeinsamen Clustern für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg gehören: Energietechnik, Verkehr/Mobilität/Logistik, IKT/Medien und Kreativwirtschaft, Gesundheitswirtschaft, Optik und Photonik,zu den brandenburgischen Clustern gehören: Ernährungswirtschaft, Kunststoffe/Chemie, Metall und Tourismus. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bei Ihrer aktiven Teilnahme an Messen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben sowiefür Start-ups oder die erstmalige aktive Teilnahme an international ausgerichteten Messen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Höchstbetrag liegt bei EUR 15.000 je Einzelmaßnahme. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 3.000. Pro Jahr können Sie bis 3 Maßnahmen fördern lassen. Die Höhe der Förderung beträgt für Beratungs- und Coachingmaßnahmen bei Start-ups bis zu 80 Prozent des förderfähigen Tagessatzes,bei Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr als 5 Jahre bestehen, bis zu 50 Prozent des förderfähigen Tagessatzes sowiebei einer erstmaligen Förderung für die ersten 2 Beratungs- und Coachingtage bis zu 100 Prozent des förderfähigen Tagessatzes. Das Berater- oder Coachinghonorar kann bis zu EUR 1.000 am Tag betragen. Die Maßnahme darf maximal 8 Tage in einem Zeitraum von 6 Monaten umfassen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Für die Teilnahme an einer Messe stellen Sie Ihren Antrag vor der Anmeldung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 3.000 € – 15.000 €.

Frist und Status

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU des produzierenden Gewerbes und des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes mit Sitz und/oder Betriebsstätte im Land Brandenburg.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie dürfen den Zuschuss nicht für exportbezogene Tätigkeiten verwenden.

Das bedeutet, die Förderung darf nicht direkt mit den ausgeführten Mengen, der Errichtung oder dem Betrieb eines Vertriebsnetzes oder den laufenden Ausgaben einer Exporttätigkeit sowie mit direkten Vertriebstätigkeiten zusammenhängen.Sie können als Gruppe mit mindestens 3 KMU ohne externes Netzwerkmanagement aktiv an einer Messe teilnehmen.

Sie müssen sich mit den anderen Unternehmen vertraglich zu dem Vorhaben zusammenschließen.Die Effekte Ihrer Maßnahmen müssen am Sitz oder der Betriebsstätte Ihres Unternehmens im Land Brandenburg wirksam werden.Ihre Maßnahmen zur Internationalisierung hängen direkt mit der Markteinführung von innovativen Produkten zusammen.Sie können an einer regionalen und überregionalen Messe teilnehmen, wenn diese im gemeinsamen Messeplan von Berlin und Brandenburg ausgewiesen ist.Sie müssen die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sichern.

Angehörige freier Berufe, Handelsunternehmen und Beratungsunternehmen erhalten keine Förderung.

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Häufige Fragen zu Förderung der Markterschließung durch kleine und mittlere Unternehmen (GRW-Markt International)

Wer kann Förderung der Markterschließung durch kleine und mittlere Unternehmen (GRW-Markt International) beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im produzierenden Gewerbe und produktionsnahen Dienstleistungsgewerbe

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Markterschließung durch kleine und mittlere Unternehmen (GRW-Markt International)?

Förderbetrag: 3.000 € – 15.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderung der Markterschließung durch kleine und mittlere Unternehmen (GRW-Markt International) beantragen?

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Markterschließung durch kleine und mittlere Unternehmen (GRW-Markt International)?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Brandenburg
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Richtlinie zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr (Rili ÖPNV-Invest)
  • → Förderprogramm Kommunaler Straßenbau
  • → Richtlinie zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest)

Auf einen Blick

Förderbetrag
3.000 € – 15.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg

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