Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen verstärkt auf internationalen Märkten agieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im produzierenden Gewerbe und produktionsnahen Dienstleistungsgewerbe.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 3.000 € – 15.000 €.
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU des produzierenden Gewerbes und des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes mit Sitz und/oder Betriebsstätte im Land Brandenburg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie dürfen den Zuschuss nicht für exportbezogene Tätigkeiten verwenden.
Das bedeutet, die Förderung darf nicht direkt mit den ausgeführten Mengen, der Errichtung oder dem Betrieb eines Vertriebsnetzes oder den laufenden Ausgaben einer Exporttätigkeit sowie mit direkten Vertriebstätigkeiten zusammenhängen.Sie können als Gruppe mit mindestens 3 KMU ohne externes Netzwerkmanagement aktiv an einer Messe teilnehmen.
Sie müssen sich mit den anderen Unternehmen vertraglich zu dem Vorhaben zusammenschließen.Die Effekte Ihrer Maßnahmen müssen am Sitz oder der Betriebsstätte Ihres Unternehmens im Land Brandenburg wirksam werden.Ihre Maßnahmen zur Internationalisierung hängen direkt mit der Markteinführung von innovativen Produkten zusammen.Sie können an einer regionalen und überregionalen Messe teilnehmen, wenn diese im gemeinsamen Messeplan von Berlin und Brandenburg ausgewiesen ist.Sie müssen die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sichern.
Angehörige freier Berufe, Handelsunternehmen und Beratungsunternehmen erhalten keine Förderung.
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Jetzt Projekt prüfenKleine und mittlere Unternehmen (KMU) im produzierenden Gewerbe und produktionsnahen Dienstleistungsgewerbe
Förderbetrag: 3.000 € – 15.000 €. Förderquote: 80 %.
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK). Quelle: foerderdatenbank.de.
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