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Antrag möglichZuschuss

Förderung der Küsten- und Hochseefischerei – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Vorhaben zur Stärkung einer wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und wissensbasierten Seefischerei umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) bei Vorhaben der Küstenfischerei und der Hochseefischerei. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben im Rahmen des spezifischen Ziels 1.1.1 des EMFAF: Diversifizierungen und neue Einkommensquellen,Gesundheit, Sicherheit, Hygiene und Arbeitsbedingungen,Investitionen zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Fischerei,Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Fischereifahrzeugen,Maßnahmen zur Verbesserung der (Selbst-)Organisation der Fischerei, Vorhaben im Rahmen des spezifischen Ziels 1.1.2 des EMFAF: Unterstützung des Ersterwerbs eines Fischereifahrzeugs durch eine natürliche Person,Austausch oder die Modernisierung von Motoren von Fischereifahrzeugen, Maßnahmen zur Unterstützung der Seefischerei bei vorübergehender Einstellung der Fangtätigkeit zum Schutz der fischereilichen Ressourcen,Maßnahmen zur Anpassung der Fangkapazitäten an die Fangmöglichkeiten durch endgültige Einstellungen der Fangtätigkeiten,Vorhaben im Rahmen des spezifischen Ziels 2.2 des EMFAF: Investitionen in die Verarbeitung von Fischereierzeugnissen an Bord von Fischereifahrzeugen, die der Erhöhung der Wertschöpfung oder Modernisierung dienen,Direktvermarktung von Fischereierzeugnissen,Vermarktungsmaßnahmen, die der besseren Rückverfolgbarkeit der Fischereierzeugnisse dienen,Investitionen an Bord von Fischereifahrzeugen, die zur Verbesserung der Sicherheit, Hygiene, Gesundheit oder Arbeitsbedingungen in der Verarbeitung von Fischereierzeugnissen führen, Produktions- und Vermarktungspläne,Überwachung und Durchsetzung: Investitionen an Bord von Fischereifahrzeugen für Zwecke der Fischereikontrolle sowieForschungs- und Entwicklungsvorhaben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von der Art des Vorhabens zwischen 40 Prozent und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Staatliche Fischereiamt Bremerhaven.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU der Seefischerei,Zusammenschlüsse von Fischerinnen oder Fischern, anerkannte Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen,Fischereigenossenschaften nach dem Genossenschaftsgesetz,wissenschaftliche, akademische oder technische Stellen oder Einrichtungen,öffentliche Einrichtungen sowieNaturschutzverbände oder andere Nichtregierungsorganisationen in Partnerschaft mit Fischereiunternehmen, mit Zusammenschlüssen von Fischerinnen oder Fischern und/oder mit Erzeugerorganisationen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zu fördernde Vorhaben müssen mit dem deutschen Programm für den EMFAF 2021–2027 in Einklang stehen und nach den jeweils einschlägigen vom EMFAF-Begleitausschuss beschlossenen Auswahlkriterien ausgewählt worden sein.Beachten Sie bei Vorhaben der Seefischerei bitte: Ihr Unternehmen muss seinen Sitz in Niedersachsen haben und Teil der deutschen Volkswirtschaft sein.Das Fischereifahrzeug muss in einem niedersächsischen Hafen registriert sein und Ihr Unternehmen muss zum Zeitpunkt der Förderung und mindestens bis zum Abschluss der Bindungsfrist einer anerkannten Erzeugerorganisation angehören.Als Betriebsinhaberin oder Betriebsinhaber oder als mit der Geschäftsführung betraute Person müssen Sie zuverlässig im Sinne der Gewerbeordnung sein.Charterinnen oder Charterer von Fischereifahrzeugen erhalten keine Förderung.Für die Kutterfischerei müssen Sie zusätzliche Voraussetzungen beachten.

Planen Sie investive Vorhaben, müssen Sie die betriebswirtschaftliche Rentabilität des Vorhabens nachweisen.Bei Vorhaben der Diversifizierung und Gewinnung neuer Einkommensquellen müssen Sie als Fischerin und Fischer für die Entwicklung Ihrer neuen Tätigkeit einen Geschäftsplan vorlegen, über angemessene Berufsqualifikationen verfügen und Ihre Investitionen in Niedersachsen tätigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Geschäftsplan,Nachweis der betriebswirtschaftlichen Rentabilität

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung der Küsten- und Hochseefischerei"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderung der Küsten- und Hochseefischerei

Wer kann Förderung der Küsten- und Hochseefischerei beantragen?

Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Küsten- und Hochseefischerei?

Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Förderung der Küsten- und Hochseefischerei beantragen?

Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen

Wer ist Fördergeber von Förderung der Küsten- und Hochseefischerei?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Fördermittel Niedersachsen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
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Auf einen Blick

Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen

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