Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Vorhaben zur Stärkung einer wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und wissensbasierten Seefischerei umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.
Die Förderquote beträgt 40 %.
Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU der Seefischerei,Zusammenschlüsse von Fischerinnen oder Fischern, anerkannte Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen,Fischereigenossenschaften nach dem Genossenschaftsgesetz,wissenschaftliche, akademische oder technische Stellen oder Einrichtungen,öffentliche Einrichtungen sowieNaturschutzverbände oder andere Nichtregierungsorganisationen in Partnerschaft mit Fischereiunternehmen, mit Zusammenschlüssen von Fischerinnen oder Fischern und/oder mit Erzeugerorganisationen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zu fördernde Vorhaben müssen mit dem deutschen Programm für den EMFAF 2021–2027 in Einklang stehen und nach den jeweils einschlägigen vom EMFAF-Begleitausschuss beschlossenen Auswahlkriterien ausgewählt worden sein.Beachten Sie bei Vorhaben der Seefischerei bitte: Ihr Unternehmen muss seinen Sitz in Niedersachsen haben und Teil der deutschen Volkswirtschaft sein.Das Fischereifahrzeug muss in einem niedersächsischen Hafen registriert sein und Ihr Unternehmen muss zum Zeitpunkt der Förderung und mindestens bis zum Abschluss der Bindungsfrist einer anerkannten Erzeugerorganisation angehören.Als Betriebsinhaberin oder Betriebsinhaber oder als mit der Geschäftsführung betraute Person müssen Sie zuverlässig im Sinne der Gewerbeordnung sein.Charterinnen oder Charterer von Fischereifahrzeugen erhalten keine Förderung.Für die Kutterfischerei müssen Sie zusätzliche Voraussetzungen beachten.
Planen Sie investive Vorhaben, müssen Sie die betriebswirtschaftliche Rentabilität des Vorhabens nachweisen.Bei Vorhaben der Diversifizierung und Gewinnung neuer Einkommensquellen müssen Sie als Fischerin und Fischer für die Entwicklung Ihrer neuen Tätigkeit einen Geschäftsplan vorlegen, über angemessene Berufsqualifikationen verfügen und Ihre Investitionen in Niedersachsen tätigen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der Küsten- und Hochseefischerei zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenForschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Förderquote: 40 %.
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Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
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