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Antrag möglichZuschuss

Förderung der Jugendsozialarbeit – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Träger der öffentlichen Jugendhilfe Maßnahmen zur Jugendsozialarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landkreise und kreisfreie Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF)+ bei der Durchführung der Jugendsozialarbeit. Dabei berücksichtigen Sie die unterschiedlichen Lebenslagen der jungen Menschen sowie die Bedarfe, Anliegen und Erfahrungen aller Geschlechter im Hinblick auf individuelle und soziale Entwicklung der jungen Menschen. Sie erhalten die Förderung für Jugendsozialarbeit in Form von Einzelarbeit und Gruppenarbeit sowie die dazu notwendige Netzwerk- und Gremienarbeit. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt im Jahr 2023 pauschal EUR 2.685,88 je Monat und Einheit (Vollzeitstelle nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder im Sozial- und Erziehungsdienst). Die Pauschale erhöht sich ab 1.1.2024 jährlich um 2,4 Prozent. Bei Teilzeittätigkeit verringert sich die monatliche Pauschale anteilig. Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 2.686 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Personen, die Sie in der Jugendsozialarbeit beschäftigen, müssen mindestens für 15 Stunden pro Woche in dem Projekt eingesetzt werden.Sie müssen über die beantragten Mittel hinaus zusätzlich Mittel in mindestens der Höhe der abgerechneten ESF+-Mittel verwenden.

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Häufige Fragen zu Förderung der Jugendsozialarbeit

Wer kann Förderung der Jugendsozialarbeit beantragen?

Landkreise und kreisfreie Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Jugendsozialarbeit?

Förderbetrag: ab 2.686 €.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Jugendsozialarbeit?

Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Mecklenburg-Vorpommern
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Städtebauförderung Mecklenburg-Vorpommern
  • → Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur
  • → MV innoGROWTH

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 2.686 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern

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