Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen
Die Förderung zielt darauf ab, junge Menschen zur Selbstbestimmung zu befähigen und ihr soziales Engagement zu stärken.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Träger der freien Jugendhilfe.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Träger der freien Jugendhilfe, die in mindestens vier Landkreisen oder als Landesverbände tätig sind.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung
Wer kann Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung beantragen?
Träger der freien Jugendhilfe
Wer ist Fördergeber von Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung?
Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.
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