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Antrag möglichZuschuss

Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 41 Tagen

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Maßnahmen der Jugendarbeit und Jugendbildung mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: anerkannte Verbände, Vereine und andere freie sowie öffentliche Träger der Jugendhilfe.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei Maßnahmen der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, die für das ganze Land Bedeutung haben. Sie können eine Förderung für diese Bereiche erhalten: Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung, Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Jugendarbeit und Ausbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern, auch in digitaler Form, Personalausgaben für Jugendbildungsreferentinnen und Jugendbildungsreferenten, Verwaltungsausgaben der Jugendverbände, internationale Jugendarbeit, Jugendbildungsstätten, Maßnahmen mit besonderem Landesinteresse, wenn sie insbesondere eine große Öffentlichkeit erreichen, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihrer Maßnahme ab.

Frist und Status

Anträge müssen bis spätestens 1.10. des Vorjahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind anerkannte Verbände, Vereine und andere freie sowie öffentliche Träger der Jugendhilfe.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsteller müssen landesweit in Sachsen-Anhalt tätig sein und die Selbstbestimmung von jungen Menschen ermöglichen.

Erforderliche Unterlagen

  • ordentliches Führungszeugnis des eingesetzten Personals

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

Wer kann Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes beantragen?

anerkannte Verbände, Vereine und andere freie sowie öffentliche Träger der Jugendhilfe

Bis wann kann man Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes beantragen?

Anträge müssen bis spätestens 1.10. des Vorjahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen-Anhalt
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports
  • → CLLD LAG-Management
  • → Förderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
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