Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 41 Tagen
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Maßnahmen der Jugendarbeit und Jugendbildung mit Zuschüssen.
Antragsberechtigt sind: anerkannte Verbände, Vereine und andere freie sowie öffentliche Träger der Jugendhilfe.
Anträge müssen bis spätestens 1.10. des Vorjahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind anerkannte Verbände, Vereine und andere freie sowie öffentliche Träger der Jugendhilfe.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsteller müssen landesweit in Sachsen-Anhalt tätig sein und die Selbstbestimmung von jungen Menschen ermöglichen.
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Anträge müssen bis spätestens 1.10. des Vorjahres eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
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