Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Jugendhilfeträger Vorhaben zur Entwicklung jugendpolitischer Zusammenarbeit mit verschiedenen Ländern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Träger der freien Jugendhilfe, deren Zusammenschlüsse.
Der Förderbetrag liegt bei 20 € – 511 €.
Anträge müssen bis spätestens zum 1.4. für das jeweilige Haushaltsjahr eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der freien Jugendhilfe sowie deren Zusammenschlüsse in Niedersachsen.
Die Förderung der internationalen Jugendarbeit ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die deutschen Teilnehmenden Ihrer Begegnungsmaßnahme müssen zwischen 12 und 27 Jahre alt sein.Ihre geplante Begegnungsmaßnahme muss zwischen 5 und 30 Tagen dauern.Planen Sie eine bilaterale Begegnungsmaßnahme, muss das Zahlenverhältnis zwischen Teilnehmenden aus Deutschland und Teilnehmenden aus dem Ausland ausgeglichen sein.
Bei einer Begegnungsmaßnahme mit mehreren Ländern muss das Zahlenverhältnis zwischen Teilnehmenden aus Deutschland und Teilnehmenden aus dem Ausland angemessen sein, wobei der überwiegende Teil der Teilnehmenden aus Niedersachsen stammen muss.Für die Begegnungsmaßnahme muss zwischen Ihnen und Ihren Partnerinnen und Partnern rechtzeitig ein vorbereitetes und vereinbartes Programm vorliegen, das insbesondere über Zielgruppen, Bildungsziele, Arbeitsmethoden und über die Themen Aufschluss gibt.Die verantwortlichen Leiterinnen und Leiter Ihrer Begegnungsmaßnahme müssen Erfahrungen in der internationalen Jugendarbeit haben oder über eine pädagogische Ausbildung verfügen.
Mindestens müssen sie jedoch im Besitz einer Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter (Juleica) sein.Sie müssen die Teilnehmenden an der Programmplanung, -durchführung und -auswertung in jugendgerechter Form beteiligen.Sie müssen bei Ihrer Begegnungsmaßnahme das Prinzip des Gender Mainstreamings und die spezifischen Lebenslagen junger Menschen mit besonderem Förderbedarf, junger Migrantinnen und Migranten, junger Menschen mit Behinderungen und von Teilnehmenden und deren Familien im Transferleistungebezug angemessen berücksichtigen.Wenn Sie Ihre Maßnahmen in digitaler oder hybrider Form durchführen, müssen diese ein definiertes Anfangs- und Enddatum sowie ein pädagogisches Konzept (Ziel, Inhalt, Methode) haben,Sie mindestens 4 gemeinsame nicht unmittelbar aufeinanderfolgende Programmtage im Umfang von mindestens 4 Stunden nachweisen,Sie mindestens pro Programmtag ein deutsch-ausländisches Treffen von täglich 90 Minuten inhaltlichen Programms mit der ganzen Gruppe oder in Kleingruppen durchführen.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenTräger der öffentlichen Jugendhilfe, Träger der freien Jugendhilfe, deren Zusammenschlüsse
Förderbetrag: 20 € – 511 €.
Anträge müssen bis spätestens zum 1.4. für das jeweilige Haushaltsjahr eingereicht werden.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.
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