VeröffentlichtZuschuss

Förderung der internationalen Beziehungen Hamburgs – Förderung in Hamburg

Fördergeber: Freie und Hansestadt Hamburg, Senatskanzlei

Stand: September 2026 · Geprüft vor 44 Tagen

Wenn Sie in Hamburg ein sozial- oder bildungspolitisches Projekt in die Wege leiten, das den internationalen Beziehungen der Hansestadt dient, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: gemeinnützige Gruppen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie bei gesellschafts- und bildungspolitischen Maßnahmen und Projekten, die die internationalen Beziehungen Hamburgs fördern. Sie erhalten die Förderung für entwicklungspolitische Maßnahmen, Städtepartnerschaften, ostseepolitische Maßnahmen, die europapolitische Interessenvertretung, die Pflege der Beziehungen zu jüdischen ehemaligen Bürgerinnen und Bürgern Hamburgs. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Gestaltung Ihres Projekts ab. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Freie und Hansestadt Hamburg, Senatskanzlei.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Die Förderung der internationalen Beziehungen Hamburgs ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Sie als gemeinnützige Gruppe oder Institution in Hamburg, die steuerrechtlich anerkannt ist.

Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können Sie nur gefördert werden, wenn das Interesse Hamburgs Ihr kommerzielles Interesse erheblich überwiegt.

Sie müssen Kenntnisse und Erfahrungen in dem Bereich mitbringen, für den Sie den Zuschuss beantragen sowie fachlich, personell und organisatorisch in der Lage sein, Projekte qualifiziert zu planen und durchzuführen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung der internationalen Beziehungen Hamburgs"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der internationalen Beziehungen Hamburgs zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderung der internationalen Beziehungen Hamburgs

Wer kann Förderung der internationalen Beziehungen Hamburgs beantragen?

gemeinnützige Gruppen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen

Bis wann kann man Förderung der internationalen Beziehungen Hamburgs beantragen?

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung der internationalen Beziehungen Hamburgs?

Fördergeber ist Freie und Hansestadt Hamburg, Senatskanzlei. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hamburg