Förderung der internationalen Beziehungen Hamburgs – Förderung in Hamburg
Fördergeber: Freie und Hansestadt Hamburg, Senatskanzlei
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt sozial- und bildungspolitische Projekte, die den internationalen Beziehungen dienen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: gemeinnützige Gruppen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Freie und Hansestadt Hamburg, Senatskanzlei.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Gruppen oder Institutionen in Hamburg, die steuerrechtlich anerkannt sind.
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können nur gefördert werden, wenn das Interesse Hamburgs ihr kommerzielles Interesse erheblich überwiegt.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der internationalen Beziehungen Hamburgs
Wer kann Förderung der internationalen Beziehungen Hamburgs beantragen?
gemeinnützige Gruppen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen
Bis wann kann man Förderung der internationalen Beziehungen Hamburgs beantragen?
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung der internationalen Beziehungen Hamburgs?
Fördergeber ist Freie und Hansestadt Hamburg, Senatskanzlei. Quelle: foerderdatenbank.de.
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