Fördergeber: Freie und Hansestadt Hamburg, Senatskanzlei
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 69 Tagen
Wenn Sie in Hamburg ein sozial- oder bildungspolitisches Projekt in die Wege leiten, das den internationalen Beziehungen der Hansestadt dient, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: gemeinnützige Gruppen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Freie und Hansestadt Hamburg, Senatskanzlei.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Die Förderung der internationalen Beziehungen Hamburgs ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Sie als gemeinnützige Gruppe oder Institution in Hamburg, die steuerrechtlich anerkannt ist.
Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können Sie nur gefördert werden, wenn das Interesse Hamburgs Ihr kommerzielles Interesse erheblich überwiegt.
Sie müssen Kenntnisse und Erfahrungen in dem Bereich mitbringen, für den Sie den Zuschuss beantragen sowie fachlich, personell und organisatorisch in der Lage sein, Projekte qualifiziert zu planen und durchzuführen.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Fördergeber ist Freie und Hansestadt Hamburg, Senatskanzlei. Quelle: foerderdatenbank.de.
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