Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raums planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.
Die Auswahlverfahren für ILE-Projekte erfolgen zu bestimmten Stichtagen.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme Gemeinden und Gemeindeverbände sowiejuristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts.
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Zum Fördergebiet gehört grundsätzlich die gesamte Landesfläche mit Ausnahme der Oberzentren Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster sowie von Orten mit mehr als 35.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Maßnahmen zur Integrierten Ländlichen Entwicklung nach der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) werden nur in Orten mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gefördert.Gefördert werden Investitionen in „kleine Infrastrukturen“ im Sinne von Investitionen mit Gesamtkosten von bis zu EUR 5 Millionen.Für investive Vorhaben müssen Sie einen Nachweis der wirtschaftlichen Tragfähigkeit einschließlich der Folgekosten vorlegen.Für investive Vorhaben müssen Sie Zweckbindungsfristen beachten.Ihr Vorhaben steht in Übereinstimmung mit vorhandenen Plänen für die Entwicklung der Gemeinden und Dörfer in ländlichen Gebieten und im Einklang mit der jeweiligen integrierten Entwicklungsstrategie der LAG-AktivRegion der lokalen Aktionsgruppe oder einer anderen einschlägigen lokalen Entwicklungsstrategie.Die Förderung erfolgt nach den jeweils geltenden Fördergrundsätzen der GAK.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: bis 5.000.000 €.
Die Auswahlverfahren für ILE-Projekte erfolgen zu bestimmten Stichtagen.
Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
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