VeröffentlichtZuschuss

Förderung der inhaltlichen Arbeit in Frauenhäusern und deren ambulanten Beratungsstellen – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Träger von Frauenhäusern bei der Durchführung von Hilfe- und Unterstützungsangeboten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Träger von Frauenhäusern und ambulanten Beratungsstellen.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Träger eines Frauenhauses bei Ihrer inhaltlichen Arbeit und beim Betrieb Ihrer ambulanten Beratungsstellen. Sie erhalten die Förderung für Ihre Personal- und sächlichen Verwaltungsausgaben einschließlich Ausgaben für das Hauswirtschafts- und Gebäudemanagement in folgenden Bereichen: geschützter Wohnbereich, der von Gewalt bedrohten oder betroffenen Frauen und Kindern Schutz und Sicherheit bietet, psychosoziale und sozialpädagogische Beratung und Begleitung während und nach dem Aufenthalt im Frauenhaus, Betreuungs- und Hilfsangebote für Kinder, die in Ihrem Frauenhaus untergebracht sind, einzelfallbezogene Beratung und Unterstützung ohne Aufenthalt im Frauenhaus, Prävention durch Information und Vernetzung aller einzubeziehenden Institutionen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für kommunale Träger für ein Frauenhaus mit 4 Belegungsplätzen bis zu EUR 104.806, bei einer Erhöhung der Aufnahmekapazität für die Plätze 5 bis 7 und ab 9 je Belegungsplatz jährlich EUR 12.473, für ein Frauenhaus mit 8 Belegungsplätzen bis zu EUR 203.684 sowie für regelmäßig angebotene ambulante Beratungen bei Vorhalten einer zusätzlichen Fachkraft bis EUR 24.328, und für freie Träger für ein Frauenhaus mit 4 Belegungsplätzen bis zu EUR 138.769, für ein Frauenhaus mit 6 Belegungsplätzen bis zu EUR 154.157, bei einer Erhöhung der Aufnahmekapazität für die Plätze 7 und ab 9 je Belegungsplatz EUR 12.473, für ein Frauenhaus mit 8 Belegungsplätzen bis zu EUR 222.894 sowie für eine ambulante Beratungsstelle bis zu EUR 32.508.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 104.806 € – 222.894 €.

Frist und Status

Anträge müssen mindestens 2 Monate vor Beginn des Förderzeitraums eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „masg_frauenhaeuser“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gemeinnützige rechtsfähige Personenvereinigungen des privaten Rechts sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in Sachsen-Anhalt, die Träger eines in Sachsen-Anhalt gelegenen Frauenhauses sind.

Nicht förderfähig

  • Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft
  • wie die Anerkennung des Bedarfs durch den örtlichen Träger der Sozialhilfe.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung der inhaltlichen Arbeit in Frauenhäusern und deren ambulanten Beratungsstellen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der inhaltlichen Arbeit in Frauenhäusern und deren ambulanten Beratungsstellen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderung der inhaltlichen Arbeit in Frauenhäusern und deren ambulanten Beratungsstellen

Wer kann Förderung der inhaltlichen Arbeit in Frauenhäusern und deren ambulanten Beratungsstellen beantragen?

Träger von Frauenhäusern und ambulanten Beratungsstellen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der inhaltlichen Arbeit in Frauenhäusern und deren ambulanten Beratungsstellen?

Förderbetrag: 104.806 € – 222.894 €.

Bis wann kann man Förderung der inhaltlichen Arbeit in Frauenhäusern und deren ambulanten Beratungsstellen beantragen?

Anträge müssen mindestens 2 Monate vor Beginn des Förderzeitraums eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung der inhaltlichen Arbeit in Frauenhäusern und deren ambulanten Beratungsstellen?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung der inhaltlichen Arbeit in Frauenhäusern und deren ambulanten Beratungsstellen mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der inhaltlichen Arbeit in Frauenhäusern und deren ambulanten Beratungsstellen zur Gruppe „masg_frauenhaeuser". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
104.806 € – 222.894 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt