Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur von Fischereihäfen und Anlandestellen oder Vorhaben im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 7.500 € – 100.000 €.
Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind je Art der Maßnahme Kommunen, kommunale Verbände und Gesellschaften,Fischereigenossenschaften,anerkannte Erzeugerorganisationen,Unternehmen der Erwerbsfischerei und Aquakultur,lokale Fischereiaktionsgruppe (FLAG),Beschäftigte des Fischereisektors oder Personen, die einer Beschäftigung nachgehen, die mit dem Fischereisektor zusammenhängt,Vereine, Verbände und weitere von der Bewilligungsbehörde anerkannte Zusammenschlüsse des Fischerei- und Aquakultursektors,Träger von Einrichtungen zur Förderung des Erhalts des kulturellen Erbes,anerkannte wissenschaftliche oder technische Einrichtungen,Umwelt- und Naturschutzverbände.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss mit dem von der Europäischen Kommission genehmigten deutschen Programm für den EMFAF 2021 bis 2027 im Einklang stehen.Handelt es sich um ein Vorhaben der nachhaltigen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete, muss es im Einklang mit der jeweiligen genehmigten Entwicklungsstrategie stehen undvorab von der FLAG zur Umsetzung ausgewählt worden sein.
Sie halten die Bindungsfrist von 5 Jahren ein.Ihr Vorhaben lässt eine hinreichende Wirtschaftlichkeit erwarten.Die Gesamtfinanzierung ist gesichert.
Nicht gefördert werden Vorhaben, die zu überschüssigen Produktionskapazitäten führen,Unternehmen, deren Vermögen Gegenstand eines Insolvenzverfahrens ist oder gegen die eine ihren Bestand gefährdende Zwangsvollstreckung betrieben wird.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der Infrastruktur von Fischereihäfen und nachhaltige Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: 7.500 € – 100.000 €. Förderquote: 100 %.
Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen
Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
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