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Antrag möglichZuschuss

Förderung der Infrastruktur an Berufsbildungsstätten der überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Investitionen in eine überbetriebliche Bildungsstätte (ÜBS) der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie in die Weiterentwicklung dieser Einrichtung zu einem Kompetenzzentrum von überregionaler Bedeutung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie gemeinsam mit dem Bund bei der Finanzierung von Investitionen in eine überbetriebliche Bildungsstätte (ÜBS) der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowiedie Weiterentwicklung dieser Einrichtung zu einem Kompetenzzentrum von überregionaler Bedeutung. Sie bekommen die Förderung vor allem für Investitionen, die der Schaffung, Modernisierung, Umstrukturierung oder Ausstattung notwendiger und funktionstüchtiger Werkstätten, Unterrichtsräume, Verwaltungsräume und sonstiger Räumlichkeiten dienen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei einer überbetriebliche Bildungsstätte je nach Standort und Art Ihres Vorhabens zwischen 65 Prozent und 80 Prozent der Kosten.bei einem Kompetenzzentrum je nach Standort und Art Ihres Vorhabens zwischen 70 Prozent und 85 Prozent der Kosten. Das Antragsverfahren ist mehrstufig. Erstanlaufstelle ist die Handwerkskammer beziehungsweise Industrie- und Handelskammer. Diese zeigt dann das Vorhaben bei der zuständigen Bezirksregierung an. Die zuständigen Bezirksregierungen leiten die Anzeigen (bei Projekten ab EUR 1 Million) und zusätzlich die Projekt-Erhebungsbögen (bei Projekten unter EUR 1 Million) mit einer Stellungnahme der Landes-Gewerbeförderungsstelle (LGH) an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen weiter. Nach positivem Votum und in Abstimmung mit dem Ministerium bekunden die Bezirksregierungen gegenüber dem Bund (Bundesinstitut für Berufsbildung BIBB oder Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA) das Förderinteresse des Landes, verbunden mit der Bitte zur fachlichen Prüfung durch einen Gutachter. Anzeigen und Anträge zur Kofinanzierung des Bundes sind gesondert beim Bundesinstitut für Berufsbildung und/oder Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu stellen. Weitere Informationen erteilt auch die für Sie zuständige Bezirksregierung, Dezernat 34.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 65 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Träger von Bildungsstätten, die überbetriebliche Aus- und Weiterbildung durchführen, sowie Landesinnungsverbände und Fachverbände, die für ihre Mitglieder überbetriebliche Berufsbildung durchführen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen einen festgelegten Eigenanteil an der Finanzierung leisten.Ihre Maßnahmen müssen durch die zuständige Handwerkskammer beziehungsweise Industrie- und Handelskammer sowie durch die kofinanzierende(n) Bundesstelle(n) (Bundesinstitut für Berufsbildung und/oder Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) befürwortet werden.Das Gesamtinvestitionsvolumen Ihres Vorhabens muss mindestens EUR 50.000 betragen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung der Infrastruktur an Berufsbildungsstätten der überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderung der Infrastruktur an Berufsbildungsstätten der überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung

Wer kann Förderung der Infrastruktur an Berufsbildungsstätten der überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung beantragen?

Bildungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Infrastruktur an Berufsbildungsstätten der überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung?

Förderbetrag: ab 50.000 €. Förderquote: 65 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Infrastruktur an Berufsbildungsstätten der überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 50.000 €
Förderquote
65 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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