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Förderung der Heilberufe (RL Heilberufe) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen planen, um die medizinische und pflegerische Versorgung zu verbessern und so die Qualität des Gesundheitswesens zu erhöhen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Angehörige der Heilberufe, einschließlich Studierenden, Weiterzubildenden und Auszubildenden.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen fördert Sie als Angehörige der Heilberufe, einschließlich der Studierenden, Weiterzubildenden und Auszubildenden. Sie erhalten die Förderung in folgenden Bereichen: Fachärztliche Weiterbildung, Verbünde zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung, Hebammen und Modellvorhaben. Sie bekommen die Förderung für Personal- und Sachausgaben von Trägern, Vorhaben, Maßnahmen, Untersuchungen, Projekten und Studien. Bei Modellvorhaben erhalten Sie in Ausnahmefällen Unterstützung bei Investitionen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem jeweiligen Vorhaben: In der fachärztlichen Weiterbildung beträgt der Zuschuss je nach Fördergegenstand bis zu EUR 4.000 beziehungsweise bis zu EUR 2.700 pro Monat für eine oder einen Weiterzubildenden in Vollzeit. Verbünde zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung erhalten für eine Fachkraft Personalkostenzuschüsse von EUR 3.900 pro Monat für die landesweite Koordinierung beziehungsweise EUR 1.500 pro Monat für die regionale Koordinierung, jeweils zuzüglich einer Pauschale von 15 Prozent für Sachausgaben. Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit werden mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch mit EUR 60.000 innerhalb von 36 Monaten gefördert. Die Koordinierungsstelle für die Öffentlichkeitsarbeit von Hebammen wird mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch mit EUR 120.000 innerhalb von 24 Monaten gefördert. Der Zuschuss zum Hebammenexternat beziehungsweise zur Hospitation beträgt pauschal EUR 20,00 für einen absolvierten Ausbildungstag, maximal jedoch EUR 1.200 bei einer 12-wöchigen Dauer. Die Aufnahme, Wiederaufnahme oder Erweiterung einer freiberuflichen Hebammentätigkeit wird pauschal mit EUR 5.000 gefördert. Die Höhe des Zuschusses zu Modellvorhaben beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Im Teil D (Altenpflegeausbildung) können Sie keine Anträge mehr einreichen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 60.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Die Antragsberechtigung richtet sich nach dem Förderbereich und dem jeweiligen Vorhaben: Fachärztliche Weiterbildung: Antragsberechtigt sind private, freigemeinnützige und öffentliche Krankenhäuser sowie die Landkreise und kreisfreie Städte, die als Weiterbildungsstätte nach der Weiterbildungsordnung der Sächsischen Landesärztekammer mit einem Weiterbildungsbefugten zugelassen sind.

Weiterbildungsverbünde: Antragsberechtigt sind die Sächsische Landesärztekammer, natürliche und juristische Personen als Träger oder Verwalter von regionalen Weiterbildungsverbünden sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Hebammen: Antragsberechtigt sind Vereine und Verbände der Hebammen, die landesweit tätig sind, Ausbildende sowie freiberufliche Hebammen und solche, die eine Freiberuflichkeit anstreben.

Modellvorhaben: Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben im Freistaat Sachsen durchführen.

In den verschiedenen Förderbereichen müssen Sie jeweils spezifische Voraussetzungen erfüllen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung der Heilberufe (RL Heilberufe)

Wer kann Förderung der Heilberufe (RL Heilberufe) beantragen?

Angehörige der Heilberufe, einschließlich Studierenden, Weiterzubildenden und Auszubildenden

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Heilberufe (RL Heilberufe)?

Förderbetrag: bis 60.000 €. Förderquote: 90 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Heilberufe (RL Heilberufe)?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 60.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen