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Förderung der Heilberufe (RL Heilberufe) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Der Freistaat Sachsen fördert Angehörige der Heilberufe, einschließlich Studierenden, Weiterzubildenden und Auszubildenden, zur Verbesserung der medizinischen und pflegerischen Versorgung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Angehörige der Heilberufe, einschließlich Studierenden, Weiterzubildenden und Auszubildenden.

Was wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Angehörige der Heilberufe, einschließlich der Studierenden, Weiterzubildenden und Auszubildenden. Gefördert werden Personal- und Sachausgaben von Trägern, Vorhaben, Maßnahmen, Untersuchungen, Projekten und Studien. Bei Modellvorhaben kann in Ausnahmefällen Unterstützung bei Investitionen gewährt werden. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Förderbereich und kann bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind private, freigemeinnützige und öffentliche Krankenhäuser, Landkreise, kreisfreie Städte, Vereine und Verbände der Hebammen sowie natürliche und juristische Personen.

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Häufige Fragen zu Förderung der Heilberufe (RL Heilberufe)

Wer kann Förderung der Heilberufe (RL Heilberufe) beantragen?

Angehörige der Heilberufe, einschließlich Studierenden, Weiterzubildenden und Auszubildenden

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Heilberufe (RL Heilberufe)?

Förderquote: 90 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Heilberufe (RL Heilberufe)?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen