Förderung der Heilberufe (RL Heilberufe) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Der Freistaat Sachsen fördert Angehörige der Heilberufe, einschließlich Studierenden, Weiterzubildenden und Auszubildenden, zur Verbesserung der medizinischen und pflegerischen Versorgung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Angehörige der Heilberufe, einschließlich Studierenden, Weiterzubildenden und Auszubildenden.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind private, freigemeinnützige und öffentliche Krankenhäuser, Landkreise, kreisfreie Städte, Vereine und Verbände der Hebammen sowie natürliche und juristische Personen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der Heilberufe (RL Heilberufe) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Heilberufe (RL Heilberufe)
Wer kann Förderung der Heilberufe (RL Heilberufe) beantragen?
Angehörige der Heilberufe, einschließlich Studierenden, Weiterzubildenden und Auszubildenden
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Heilberufe (RL Heilberufe)?
Förderquote: 90 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Heilberufe (RL Heilberufe)?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen