Förderung der Heilberufe (RL Heilberufe) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen planen, um die medizinische und pflegerische Versorgung zu verbessern und so die Qualität des Gesundheitswesens zu erhöhen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Angehörige der Heilberufe, einschließlich Studierenden, Weiterzubildenden und Auszubildenden.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 60.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Die Antragsberechtigung richtet sich nach dem Förderbereich und dem jeweiligen Vorhaben: Fachärztliche Weiterbildung: Antragsberechtigt sind private, freigemeinnützige und öffentliche Krankenhäuser sowie die Landkreise und kreisfreie Städte, die als Weiterbildungsstätte nach der Weiterbildungsordnung der Sächsischen Landesärztekammer mit einem Weiterbildungsbefugten zugelassen sind.
Weiterbildungsverbünde: Antragsberechtigt sind die Sächsische Landesärztekammer, natürliche und juristische Personen als Träger oder Verwalter von regionalen Weiterbildungsverbünden sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Hebammen: Antragsberechtigt sind Vereine und Verbände der Hebammen, die landesweit tätig sind, Ausbildende sowie freiberufliche Hebammen und solche, die eine Freiberuflichkeit anstreben.
Modellvorhaben: Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben im Freistaat Sachsen durchführen.
In den verschiedenen Förderbereichen müssen Sie jeweils spezifische Voraussetzungen erfüllen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Heilberufe (RL Heilberufe)
Wer kann Förderung der Heilberufe (RL Heilberufe) beantragen?
Angehörige der Heilberufe, einschließlich Studierenden, Weiterzubildenden und Auszubildenden
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Heilberufe (RL Heilberufe)?
Förderbetrag: bis 60.000 €. Förderquote: 90 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Heilberufe (RL Heilberufe)?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 60.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen