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Antrag möglichZuschuss

Förderung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie sich als Hausärztin oder Hausarzt in einer ländlichen Region in Rheinland-Pfalz niederlassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Hausärztinnen und Hausärzte, medizinische Versorgungszentren.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Zulassung und Anstellung von Hausärztinnen und Hausärzten sowie die Errichtung von hausärztlichen Zweigpraxen in ländlichen und strukturschwachen Gebieten, in denen künftig die Wiederbesetzung freiwerdender Arztsitze zunehmend schwieriger wird. Sie erhalten die Förderung für den Erwerb oder die Gründung einer Praxis,die Ausstattung einer Praxis, zum Beispiel mit medizinischen Geräten oder EDV. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für die Gründung oder Übernahme einer Praxis bis zu 20.000 EUR,für die Gründung einer Zweigpraxis bis zu 15.000EUR,für die Vollzeitbeschäftigung angestellter Ärztinnen oder Ärzte bis zu 20.000 EUR. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Rheinland-Pfalz.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind niedergelassene Ärztinnen und Ärzte und medizinische Versorgungszentren.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss in Planungsbereichen liegen, die vom Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen nach § 100 Absatz 1 oder 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt wurden, oder in speziellen Fördergebieten.Sie müssen eine vertragsärztliche Zulassung im Fördergebiet oder bei einer Zweigpraxis die Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz oder die Ermächtigung des Zulassungsausschusses haben,Ihre vertragsärztliche Tätigkeit als Hausarzt oder Hausärztin im Fördergebiet innerhalb von 6 Monaten nach der Zulassung aufnehmen,bei einer Zweigpraxis mindestens 10 Stunden wöchentlich an mehreren Tagen dort Sprechstunden anbieten,sich verpflichten, die hausärztliche Tätigkeit oder den Betrieb der hausärztlichen Zweigpraxis für 5 Jahre aufrechtzuerhalten.

Sie dürfen im Fördergebiet nicht bereits als zugelassene oder angestellte Vertragsärztin oder als zugelassener oder angestellter Vertragsarzt oder an der hausärztlichen Versorgung teilgenommen haben oder teilnehmen.Für eine Zweigpraxis, in der ausschließlich ein geförderter angestellter Arzt oder eine angestellte Ärztin arbeitet, ist eine weitere Förderung ausgeschlossen.

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Häufige Fragen zu Förderung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen

Wer kann Förderung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen beantragen?

Hausärztinnen und Hausärzte, medizinische Versorgungszentren

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen?

Förderbetrag: bis 20.000 €.

Bis wann kann man Förderung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen beantragen?

Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen

Wer ist Fördergeber von Förderung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen?

Fördergeber ist Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 20.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz

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